Ausland

Coronaimpfstoff: Steuerzahler sollen Herstellerrisiken mittragen

  • Donnerstag, 27. August 2020
/Koray, stock.adobe.com
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Brüssel – Im Wettlauf um einen wirksamen Coronaimpfstoff sollen Europas Steuerzahler einen Teil des Haftungsrisikos der Hersteller übernehmen. Die EU-Staaten seien bereit, „bestimmte Risiken der Firmen finanziell abzudecken, damit Impfstoffe tatsächlich für EU-Bürger zur Verfügung stehen und die öffentliche Gesundheit geschützt wird“, erklärte die EU-Kommission heute. Zuvor hatte die Berliner Zeitung darüber berichtet.

Noch gibt es keinen in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Impfstoff gegen das bisweilen tödliche und wirtschaftlich verheerende Coronavirus, das sich seit Jahresbeginn weltweit ausbreitet. Die EU-Kommission verhandelt aber bereits seit Wochen mit Unter­nehmen, die aussichtsreiche Kandidaten am Start haben.

Erst heute trat ein Vertrag mit AstraZeneca in Kraft, der der EU den Kauf von bis zu 400 Millionen Einheiten Impfstoff des britischen Herstellers ermöglichen soll – wenn und falls das Vakzin wirksam ist und zugelassen wird.

Die Vorverträge sollen den Herstellern einen Teil des Risikos für Entwicklungskosten abnehmen, denn es wird angenommen, dass nicht alle derzeit getesteten Mittel erfolg­reich sind. Die EU-Kommission setzt deshalb auf verschiedene Anbieter: Verhandelt wird auch über Verträge mit Sanofi-GSK, Johnson & Johnson, Curevac und Moderna.

Darüber hinaus sollen die EU-Staaten aber auch einen Teil des finanziellen Haftungs­risikos tragen für den Fall, dass nach der Zulassung der in großer Eile entwickelten Mittel Probleme auftreten.

„Im Wettlauf gegen die Zeit müssen Hersteller Impfstoffe viel schneller herstellen als unter normalen Umständen“, erklärte ein Sprecher der EU-Kommission. Statt zehn Jahren oder mehr gehe es jetzt um 12 bis 18 Monate. „Um derart hohe Risiken der Hersteller auszugleichen, sehen die Vorabkaufverträge vor, dass Mitgliedsstaaten Produzenten für bestimmte Verbindlichkeiten zu entschädigen.“

Trotzdem würden Bürger mit allen notwendigen Maßnahmen geschützt. So werde die Si­cherheit genau geprüft, bevor ein Impfstoff zugelassen werde. Verbraucherrechte würden nicht eingeschränkt. Die Regeln der Produkthaftung würden nicht geändert. „Eine andere Frage ist, ob Behörden möglicherweise den Hersteller entschädigen, wenn er letztlich für Schäden haftbar gemacht wird“, fügte der Sprecher an.

Aus Sicht des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sind solche staatli­chen Zusagen zur „Risikoverteilung“ Voraussetzung dafür, dass rasch Impfstoffe zur Ver­fügung stehen. „Die Politik muss in dieser Situation die Verantwortung für etwaige Risi­ken mittragen“, erklärte der BPI. „Andernfalls kann es in kurzmöglichster Zeit keinen COVID-19-Impfstoff geben.“

Patientenvertreter bei der Europäische Arzneimittelagentur (EMA) äußern jedoch Beden­ken. „Es gibt ein atemberaubendes Maß an Geheimnistuerei im Prozess der Verhandlun­gen mit der Pharmaindustrie“, sagte einer von ihnen, Yannis Natsis, der Berliner Zeitung. „Wir brauchen und fordern eine Kontrolle der Verhandlungen durch die Öffentlichkeit.“

De facto zahle die öffentliche Hand bereits für Forschung und Entwicklung, Herstellung und Verteilung eines „Impfstoffs, den wir noch nicht einmal kennen“. Es sei inakzeptabel, dass Steuerzahler auch noch für mögliche Schäden zahlen müssten.

Über Einzelheiten und Kosten ihrer Vorverträge sagt die EU-Kommission nichts. Finanziert werden die Geschäfte über einen Krisenfinanztopf, der mit 2,7 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt ausgestattet ist.

dpa

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