Coronaimpfungen: Lauterbach mahnt zügige Regelversorgung an

Berlin – Bei der Überführung der Coronaschutzimpfungen in die Regelversorgung in Arztpraxen und Apotheken hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Tempo angemahnt.
In einem Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband rief er beide auf, „bis Ende März 2023“ entsprechende Verträge auf Landesebene für die Schutzimpfung zu schließen.
„Alle an der Impfkampagne gegen COVID-19 beteiligten Akteure sind aufgefordert, mit vereinten Kräften für eine erforderliche Weiterführung der COVID-19-Schutzimpfungen einzutreten“, schreibt Lauterbach in dem Brief, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Auch soll der GKV-Spitzenverband entsprechende Verträge mit dem Apothekerverband schließen sowie das „Benehmen mit dem PKV-Verband“ dazu herstellen.
Lauterbach wies in dem Schreiben auf die veränderten Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 1. Dezember 2022 sowie vom 5. Januar 2023 hin, in denen die jeweiligen Grundlagen für die Versorgung mit Schutzimpfungen der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen wurde.
Der Minister betonte auch, dass es gemäß europarechtlicher Bestimmungen noch bis „mindestens zum 30. Juni 2023“ verpflichtend sei, Impf- und Genesenen-Nachweise zu erstellen. „Dies bitte ich, bei Ihren Verträgen zu berücksichtigen“, so Lauterbach.
Bis zum 8. April gilt eine Übergangsregelung der Corona-Schutzimpfung-Verordnung, in der der Bund für die Impfungen sowie das ärztliche Honorar zahlt.
Über diesen Übergangszeitraum im ersten Quartal 2023 war im vergangenen Dezember heftig debattiert worden. So war einige Wochen unklar, ob die Coronaschutzimpfungen im bisherigen Rahmen weiter gehen können.
Die ärztliche Selbstverwaltung sowie die Krankenkassen aber auch Pharmalogistikverbände hatten darauf hingewiesen, dass die Überführung der Organisation der Impfungen einige Zeit benötige. Die KBV hatte vom Gesetzgeber gefordert, weniger Dokumentationspflichten vorzusehen.
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