Politik

Impfverordnung soll verlängert werden, Regelversorgung ab April

  • Dienstag, 29. November 2022
/Beton Studio, stock.adobe.com
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Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium will die Impfverordnung für die COVID-19-Schutzimpfungen auch im ersten Quartal 2023 fortführen. Anders als in den vergangenen Tagen in Kreisen der Ärzteschaft befürchtet, soll die bisherige Verordnung zunächst verlängert werden und ab dem 7. April 2023 dann komplett in der Regelversorgung stattfinden. Dies bestätigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf einer Pressekonferenz auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.

Impfungen im ersten Quartal 2023 sollen wie geplant nur noch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten stattfinden. Finanziert werden soll die Verlängerung der Impfverordnung durch Gelder aus der Liquiditätsre­serve des Gesundheitsfonds, erklärte Lauterbach.

Nach Berechnungen aus der Ärzteschaft soll es sich um etwa 200 Millionen Euro handeln, die beispielsweise für ärztliche Honorare und Lagerungskosten im ersten Quartal 2023 je nach Aufkommen von Patienten be­nötigt werden.

In den vergangenen Tagen hatten der Hausärzteverband, die Mitglieder der Vertreterversammlung der KV Bay­erns sowie der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) in mehreren Mitteilungen davor gewarnt, dass die derzeit geltende Impfvereinbarung zum Jahresende ausläuft und nicht verlängert wird.

Damit hätten die Impfungen zum 1. Januar 2023 in den Praxen stattgefunden, allerdings ohne administra­ti­ve, organisatorische und vertragliche Vorbereitungen seitens der Selbstverwaltung. Dabei geht es neben dem Honorar auch um neue Verträge, Lieferketten zwischen Apothekengroßhandel, Apotheken und Praxen sowie die Praktikabilität bei den großen Gebinden der Impfstoffvials.

Auch die Frage, wie mit verworfenen Impfdosen aus wirtschaftlicher Perspektive umgegangen wird, muss noch geklärt werden. Ebenso muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Richtlinien anpassen.

Dem Vernehmen nach muss auch die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlung noch einmal auf die Imfpung in der Regelversorgung verändern. Dies sei binnen eines Monats nicht zu schaffen. Der bis­her kom­munizierte Termin zum 7. April 2023 sei aber machbar, hieß es aus Kreisen der Ärzteschaft.

Aus dem GKV-Spitzenverband, der für die Sicherstellung von Schutzimpfungen zuständig ist, hieß es zu den bisherigen Überlegungen des Bundesgesundheitsministerium zunächst: „Bei den Planungen zum weiteren Vorgehen bei den Coronaschutzimfpungen ist derzeit viel im Fluss und zum Teil nicht klar geregelt", teilte der Verband auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes mit.

Man „warte auf klare Vorgaben aus dem BMG". Die konkreten Verhandlungen über die Impfungen finden dann mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen statt.

Die „Coronaimpfungen sollten nicht übereilt in die Regelversorgung überführt werden“, erklärten beispiels­wei­se die Mitglieder der Vertreterversammlung der KV Bayerns auf der Sitzung am vergangenen Samstag.

Auch der Hausärzteverband warnte am vergangenen Freitag, dass die „Versorgung mit Impfungen in Deutsch­land massiv gefährdet“ wäre, wenn die Verordnung Ende des Jahres auslaufe. „Der Deutsche Hausärzteverband und seine 18 Landesverbände warnen die politischen Akteure ausdrücklich und auf das Schärfte davor, die Impfkampagne derart zu sabotieren“, so der Verband in seiner Mitteilung.

bee

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