Coronamasken: Textilhändler scheitert mit Klage gegen Bund

Bonn – Ein Hamburger Textilhändler ist im Streit um Maskenlieferungen während der Coronapandemie mit einer Klage gegen den Bund gescheitert (Az.: 1 O 213/25). Der Händler hatte sich auch auf E-Mails mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) berufen.
Das Bonner Landgericht wies die Klage der Pure Fashion Agency nun ab. Es sei damals kein Kaufvertrag zustande gekommen, und selbst wenn das doch geschehen wäre, so wären die Ansprüche verjährt, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bellin.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Klägers, Dennis Geißler, sagte, er werde das schriftliche Urteil prüfen und seinem Mandanten dann empfehlen, ob eine Berufung sinnvoll sei.
Es ging um FFP2-Masken, OP-Masken, Einweghandschuhe, Kittel und andere Ware, die im Zuge der Pandemie dringend gebraucht wurden. Spahn rief den Angaben zufolge den Textilhändler Matthias Timm im März 2020 überraschend auf dem Handy an, danach wechselten die beiden E-Mails.
Er wolle das „heute rechtlich verbindlich [...] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen“, schrieb Spahn demnach am 9. März 2020. Und später: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“. Der Textilhändler wertete die Korrespondenz als Kaufvertrag über 287 Millionen Euro, inklusive Zinsen wären das bis heute rund 469 Millionen Euro.
Das Gericht stellte klar, selbst wenn die nächste Instanz die E-Mails doch als Kaufvertrag verstehen würde, so könnte sie den Rechtsanspruch, wie das Landgericht Bonn auch, als verjährt werten. Zwar hatten die damaligen Anwälte des Klägers Ende 2023 einen Mahnbescheid verschickt, um die Verjährung zu hemmen. Diesen Mahnbescheid wertete das Bonner Gericht aber als unzulässig.
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: