Vermischtes

Coronamasken: Textilfirma fordert halbe Milliarde vom Bund

  • Mittwoch, 10. Juni 2026
/picture alliance, Bodo Schackow
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Bonn – In einem Streit über Coronamasken droht dem Bund eine Zahlungspflicht von fast einer halben Milliarde Euro. Der Hamburger Textilhändler Pure Fashion Agency pocht auf eine Vereinbarung vom März 2020, die nach Lesart der Firma ein Kaufvertrag war.

Bei der mündlichen Verhandlung heute vor dem Landgericht Bonn ließ der Vorsitzende Richter Stefan Bellin keine Tendenz erkennen. „Welche Tatsachen sprechen für einen Kaufvertragsschluss und welche nicht – das ist die große Frage“, sagte er. „Der Fall hat es in sich, das ist ein Fall für die Lehrbücher.“ Ein Urteil soll am 22. Juli gesprochen werden.

Die Firma beruft sich auf Telefonate und Mails mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und mit Beamten des Ministeriums. Sie fordert 287 Millionen Euro plus Zinsen, was sich laut Klägerin auf 464 Millionen Euro summiert.

Das Ministerium wertet die Kommunikation hingegen nicht als Kaufvertrag. Diese Haltung bekräftigte der Anwalt des Bundes, Martin Wittmann, bei der Verhandlung vor dem Gericht: „Die Sache ist klar, hier ist kein Vertrag zustande gekommen.“

Der Fall ist einer von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten rund um Maskeneinkäufe, die das Bundesgesundheitsministerium 2020 kurz nach Beginn der Coronapandemie auf den Weg brachte. Damals bekam es Zusagen über viel größere Mengen als erwartet. Das wurde zu einem finanziellen Problem, da die Preise zu dieser Zeit der Pandemie hoch waren und schon wenig später sanken: Man hatte zu teuer eingekauft.

Details aus der Mailkommunikation

Der Kläger ist der Hamburger Textilhändler Pure Fashion Agency, dessen Chef Matthias Timm im März 2020 einen überraschenden Telefonanruf vom damaligen Gesundheitsminister bekam. Danach folgte ein Mailwechsel mit Spahn und zuständigen Beamten.

Er wolle das „heute rechtlich verbindlich [...] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen“, schrieb Spahn am 9. März. Und später: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“. Transportfragen regle man danach. „So, bin jetzt vorerst raus hier, praktischen Rest mit meinen Leuten klären.“ Der Deutschen Presse-Agentur lagen die Mails nach eigenen Angaben vor, weitere Medien hatten schon 2025 darüber berichtet.

„Nach dem persönlichen Gespräch mit Herrn Spahn war mir klar, das ist ein Vertrag – ganz klar“, sagte der Kläger Timm nach der Verhandlung. Dessen Anwalt Dennis Geissler sagte vor Gericht, man sei weiterhin bereit zu einem Vergleich.

Verschiedene Gerichte gaben bereits anderen Klägern recht, die Corona-Schutzausstattung beschafft hatten. Ihre Ware wurde vom Bund nicht abgenommen oder als mangelhaft zurückgewiesen, was die Lieferanten als Rechtsbruch werteten.

In den meisten Fällen, die vor Gericht landeten, setzten sich die Lieferanten durch. Der Bund muss sich daher auf hohe Zahlungen einstellen. Laut BMG sind derzeit rund 90 Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro anhängig. Die Zinsen kämen noch dazu, sollten die Forderungen zu einer Zahlungspflicht für den Bund werden.

Rechtskräftig entschieden sind bislang eher kleine Fälle. 14 Verfahren sind den Angaben zufolge abgeschlossen: Drei Urteile gegen den Bund beliefen sich auf insgesamt rund 1,2 Millionen Euro Streitwert, elf Urteile pro Bund bezogen sich auf Verfahren mit einem Streitwert von 59,5 Millionen Euro - diese Zahlung konnte also vermieden werden.

Ist das ein Kaufvertrag?

Das Verfahren vor dem Bonner Landgericht ist anders gelagert. Hier geht es um die Frage, Kaufvertrag ja oder nein. Bei der Verhandlung las Richter Bellin die Mails vor. Einmal hielt er inne und fragte in die Runde: „Ist das jetzt eine Pauschalannahme - alles, was kommt, kaufe ich? Da kann man drüber nachdenken.“

Pure Fashion bekam später doch nicht den Zuschlag. Das Ministerium argumentierte, dass die Firma nicht seriös sei und wohl eine „mangelnde Bonität“ habe.

Wenig später kaufte das Ministerium aber doch noch Schutzausrüstung bei Pure Fashion. „Das macht keinen Sinn und zeigt, dass das eine vorgeschobene Begründung ist, über die man unsere Mandantin noch dazu nie informierte“, sagt Pure-Fashion-Anwalt Geissler.

Er moniert zudem mangelnde Kommunikation des Ministeriums. So habe er schon vor einem Jahr ein Vergleichsangebot über 175 Millionen Euro gemacht, aber nie eine Antwort bekommen. „Seither tickt die Uhr immer weiter, jeden Tag kommen rund 80.000 Euro an Vollzugszinsen hinzu.“

Eine Schweizer Firma bekam hingegen einen großen Auftrag, obwohl deren Angebot teurer war als das von Pure Fashion. Die Tochter eines früheren CSU-Politikers war hierbei Vermittlerin gewesen. Über CSU-Kanäle landete das Angebot der Schweizer Firma direkt bei Spahn, wie aus dem Maskenaffäre-Bericht von Sonderermittlerin Margaretha Sudhof (SPD) von 2025 hervorgeht.

„Dass Herr Spahn von dem ersten, großen Auftrag an Pure Fashion offenbar plötzlich nichts mehr wissen wollte, könnte dafür sprechen, dass jemandem ein Gefallen getan werden sollte“, sagt Pure-Fashion-Anwalt Geissler.

Spahn ist inzwischen Fraktionschef der CDU/CSU im Bundestag. Ein Fraktionssprecher sagt, Spahn weise „spekulative Unterstellungen“ zurück. „In der Pandemie ging es Herrn Spahn stets und einzig darum, in Unkenntnis des weiteren Pandemieverlaufs ausreichend Schutzausrüstung zu beschaffen.“

Ähnlich hatte er sich vergangenes Jahr auch in einer Anhörung der Enquetekommission zur Aufarbeitung der Coronapandemie des Bundestages geäußert.

Beim Urteilstermin im Juli könnte das Gericht der Klage stattgeben, sie abweisen oder einen sogenannten Beweisbeschluss treffen. Dann würden Zeugen geladen. Darunter wäre vermutlich auch der Bundespolitiker Spahn, der von den Klägern mehrfach als Zeuge vorgeschlagen worden war.

dpa/ggr

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