Coronaregeln: Berlin kippt Kontaktbeschränkungen, Sachsen-Anhalt lockert

Berlin/Magdeburg – In Berlin und Sachsen-Anhalt gibt es weitere Lockerungen der Coronaregeln. So fallen für Berliner die wegen der Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen weg. Das hat der Senat heute beschlossen, wie aus gut informierten Kreisen zu vernehmen ist.
Bisher gilt, dass sich in der Hauptstadt maximal fünf Personen aus mehreren oder nur Mitglieder zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Die Regelung sollte die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verhindern helfen.
Abstands- und Hygieneregeln sollen weiter gelten. Beratungen darüber gab es schon bei der Senatssitzung in der vergangenen Woche, aber noch keinen Beschluss. Dass die Koalitionsparteien sich in diesem Punkt einig sein würden, hatte sich aber bereits angedeutet.
Auch in Sachsen-Anhalt sollen etwa die Kontaktsperren weiter gelockert werden. Ab Anfang Juli solle nur noch die Empfehlung gelten, sich mit nicht mehr als zehn Menschen zu treffen und möglichst wenige wechselnde Kontakte zu haben, sagte Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) heute in Magdeburg.
Auf Bußgelder solle verzichtet werden. Die Menschen hätten sich daran gewöhnt, ihren Freundes- und Familienkreis nicht ohne Not zu verlassen. Dies sei ein Schritt Richtung Eigenverantwortung.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) betonte, dass die sogenannten „AHA-Grundsätze“ eingehalten werden sollten. „AHA“ stehe für „Abstand wahren“, „auf Hygiene achten“ und „Alltagsmaske tragen“, wenn Abstand nicht möglich sei.
Die Landesregierung will zudem Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern sowie Sportwettkämpfe wieder ermöglichen. Die entsprechende siebte Coronaeindämmungsverordnung soll am kommenden Dienstag beschlossen werden.
In Berlin dürfen künftig auch wieder mehr Menschen gleichzeitig in die Geschäfte der Hauptstadt. Der bisher gültige Richtwert von maximal einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche wird auf zehn Quadratmeter gesenkt.
Allerdings beschloss der Senat gleichzeitig ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro für Fahrgäste, die in Bussen und Bahnen gegen die Maskenpflicht verstoßen. Das Thema war innerhalb von Rot-Rot-Grün lange umstritten.
Ähnliche Entscheidungen gibt es auch in anderen Bundesländern. So hat Thüringen die coronabedingten Kontaktbeschränkungen zum 13. Juni aufgehoben.
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