Coronatests nur noch bis 10. Oktober kostenfrei, Pandemielage soll verlängert werden

Berlin – Nicht-Geimpfte müssen sich auf mehr Testpflichten einstellen und Coronaschnelltests ab 11. Oktober in der Regel auch selbst bezahlen. Das vom Bund finanzierte Angebot für kostenlose „Bürgertests“ für alle soll am 10. Oktober enden. Darauf verständigten sich heute Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder. Die pandemische Notlage soll um drei weitere Monate verlängert werden. Bund und Länder sendeten zudem einen erneuten Appell, jetzt schnellstmöglich überall leicht erreichbare Impfgelegenheiten anzunehmen.
Merkel betonte, die Impfungen böten Schutz für den Einzelnen, aber würden zugleich auch einen „Beitrag für die Gemeinschaft“ darstellen. Sie verwies auf die vergleichsweise hohen Impfquoten in den höheren Altersgruppen – zugleich habe das generelle Impftempo trotz ausreichender Impfstoffkapazitäten aber nachgelassen. Es liege nun in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern, für das Impfen zu werben. Man hoffe auf ein Anziehen des Tempos nach den Sommerferien.
Es wäre gut, bei der Impfquote „deutlich über 70 Prozent und hin zu 80 Prozent zu kommen“, was im Augenblick nicht als gesichert angesehen werden könne, so Merkel. Vollständig mit der meist nötigen zweiten Spritze geimpft sind derzeit 55,1 Prozent der Gesamtbevölkerung.
Da das Corona-Infektionsgeschehen nach dem niedrigen Niveau des Sommers inzwischen rasch zulegt, soll für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene negative Coronatests noch im August zur Voraussetzung für viele Aktivitäten in Innenräumen werden. Dies betrifft nach dem Bund-Länder-Beschluss zum Beispiel das Essen in Restaurants, den Besuch beim Friseur oder Sport im Fitnessstudio oder Schwimmbad. Ausnahmen kann es demnach für regelmäßig getestete Schüler und Regionen mit niedrigen Inzidenzen geben.
Ab dem 23. August muss, wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, für Veranstaltungen in Innenräumen entweder einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen.
Da mittlerweile allen ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden könne, sei eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Steuerzahler nicht angezeigt. Gratis sollen Schnelltests nur noch für jene sein, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt – wie Schwangere und Unter-18-Jährige.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), betonte, die Coronaimpfungen würden gut schützen und ein Wiedererlangen von Freiheiten erlauben. Deshalb sei es „bitter“ zu sehen, dass es noch immer so viele Vorbehalte gegen die Impfangebote gebe.
Der MPK-Vorsitzende verteidigte den Beschluss, Coronaschnelltests ab dem 11. Oktober kostenpflichtig zu machen. „Es ist richtig, diesen Schritt zu gehen“, sagte er. Die Tests ließen sich leicht durch Impfen umgehen. Wer das Angebot nicht annehme, könne nicht erwarten, dass die Solidargemeinschaft die Kosten trage.
Markus Söder (CSU), Ministerpräsident des Freistaates Bayern, verwies darauf, dass man Geimpften aus verfassungsrechtlichen Gründen „nicht ewig“ Freiheiten werde vorenthalten können. Zugleich drohe aktuell die „Gefahr einer Pandemie der Ungeimpften“. Auch Söder appellierte eindringlich an die Bevölkerung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
Bund und Länder plädieren in ihrem Beschluss außerdem dafür, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu verlängern. Dafür wäre der Bundestag zuständig. Deutschland befinde sich insgesamt weiter in einer pandemischen Situation und die zuständigen Behörden müssten weiterhin die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können, hieß es zur Begründung.
Im Bund-Länder-Beschluss wird die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen COVID-19 als „wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens“ bezeichnet. Daneben wird betont, dass Bund und Länder „alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen“, um die Coronamaßnahmen gegebenenfalls anzupassen. Eine konkrete Einigung in diesem Punkt erfolgte jedoch nicht. Grundlagen zur Einbeziehung mehrerer Faktoren seien aber vorhanden, so Müller.
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