Mehrheit für Verlängerung der epidemischen Lage in Sicht

Berlin – Im Bundestag zeichnet sich eine Mehrheit für die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ab. Die Abstimmung im Parlament soll heute Abend gegen 19 Uhr erfolgen. Bei der geplanten Abkehr vom Inzidenzwert als maßgebliche Größe für Coronamaßnahmen drückt die Große Koalition aufs Tempo, hat aber noch keine konkrete Formulierung vorgelegt.
Für eine Abkehr vom Inzidenzwert hatte sich zuvor etwa Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ausgesprochen. In einer heute kurz vor den Beratungen veröffentlichten Beschlussvorlage für die Parlamentarier wird die Bundesregierung aufgefordert, bis zum kommenden Montag eine entsprechende Formulierungshilfe für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. Diese späte „Ankündigung" kritisierte vor allem die Opposition in der Bundestagsdebatte.
Künftig soll die Zahl der coronabedingten Krankenhausaufenthalte eine zentrale Rolle spielen. „Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen ist aufgrund des Impffortschritts nicht mehr zentraler Maßstab“, heißt es in der Beschlussvorlage, über dann die am Abend abgestimmt werden soll.
Daher seien die bislang im Gesetz genannten Schwellenwerte „nicht mehr aktuell“. Deshalb sollten sich die Schutzmaßnahmen gegen die Coronapandemie „zukünftig insbesondere auch an der COVID-19-Hospitalisierungsrate ausrichten“.
Bislang heißt es in Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes: „Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.“ Diese Passage soll gestrichen werden. Die Rechte für Genesene und Geimpfte seien in Paragraf 28c formuliert, erkärte Spahn auf Kritik aus der Opposition. Auch diese würden durch die Verlängerung der epidemischen Lage erhalten.
Die Gesetzesänderung könnte am 1. September vom Bundeskabinett gebilligt und am 7. September im Bundestag beschlossen werden. Abschließend soll der Bundesrat auf einer Sondersitzung am 10. September über die Änderung entscheiden.
Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel (CDU), hatte heute im Deutschlandfunk angekündigt, der Verlängerung der epidemischen Lage trotz anfänglicher Bedenken nun doch zuzustimmen.
Die Grundlage habe sich geändert, weil die Bundesregierung nunmehr den Inzidenzwert als entscheidenden Maßstab für Coronamaßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz streichen wolle, sagte er. Damit sei der Grundstock für eine Normalisierung gelegt.
Er halte es für richtig, nunmehr die Rate der coronabedingten Krankenhausaufenthalte heranzuziehen, wie es die große Koalition plant. Rüddel verwies darauf, dass alle 16 Bundesländer darum gebeten hätten, die epidemische Lage zu verlängern. Auch Abgeordneter Rudolf Henke (CDU) verwies auf die Bitten der Bundesländer, die epidemische Lage zu verlängern.
Die epidemische Lage von nationaler Tragweite ist Voraussetzung für eine Reihe von Maßnahmen der Länder, wie die Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen. Ohne den Beschluss zur Verlängerung würde sie Ende September auslaufen. Die Bundesländer beziehen sich in ihren Schutzmaßnahmen auf das bundesweite Infektionsschutzgesetz. Würde dies nicht mehr gelten, müssten sie die Regelungen zur Impfung, Testung sowie Einreiseerlaubnisse selbstständig erarbeiten und durch ihre Landesparlamente bringen.
FDP und Grüne tragen die Verlängerung der epidemischen Lage nicht mit, erklärten ihre Abgeordneten in der Parlamentsdebatte. Sie haben konkurrierende Anträge vorgelegt, die keine Verlängerung vorsehen.
„Die Bundesregierung hat uns auf unsere Nachfrage nicht einmal ansatzweise überzeugend darlegen können, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems absehbar droht“, sagte der FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Dies sei aber die zwingende rechtliche Voraussetzung für die Verlängerung dieser Notlage.
„Dass breitflächige Grundrechtseinschränkungen und Verordnungsermächtigungen mit einer Ausnahmesituation begründet werden, die gar nicht mehr vorhanden ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungsrechtlich nicht haltbar“, so Kubicki.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), erklärte im Plenum, dass die Pandemie zwar nicht vorbei sei, aber die Vorraussetzungen für eine epidemische Lage nicht mehr vorhanden seien.
Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte dem RND, eine unveränderte Verlängerung der „epidemischen Lage“ halte sie für falsch. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei, wir müssen weiterhin vorsichtig sein.“ Dennoch sei durch die Impfstoffe die Lage eine andere als noch im Winter.
„Wir brauchen jetzt eine Regelung, die für die neue Situation passt und der Zahl der Geimpften Rechnung trägt, kein Weiterso“, so Göring-Eckardt. Es müssten die Voraussetzungen geschaffen werden „für eine rechtssichere befristete Fortführung bestimmter, auf die aktuelle COVID-19-Situation zugeschnittener Maßnahmen wie Masken, AHA-Regeln und Tests“.
Der Grüne Gesundheitsexperte Janosch Dahmen erklärte, dass es ein weiterer Fehler der Regierung sei, nun erneut auf einen Wert zur Bewertung der Pandemie zusetzen. „Es gibt immer nur eine Strategie, einen Faktor, nie wird eine umfassende Strategie für die Pandemiesituation erarbeitet.“ Er sieht auch die Lage in Nordrhein-Westfalen „außer Kontrolle“ – gleichzeitig würden derzeit Quarantänebeschränkungen aufgeweicht sowie die Kontaktnachverfolgung eingestellt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten den Bundestag gebeten, „zu erwägen“, die epidemische Lage über den 11. September hinaus zu verlängern. Der Bundestag hatte zuletzt am 11. Juni festgestellt, dass die Sonderlage wegen der Coronapandemie fortbesteht. Damals stimmten die Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke dagegen. Die große Mehrheit der Regierungsfraktionen stimmte zu, auch ein Großteil der Grünen votierte trotz Kritik mit Ja.
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