Ausland

Coronazahlen in Österreich weiter hoch

  • Montag, 8. November 2021
Impfwillige stehen vor einem Impfbus in Wien-Döbling. Viele wollen sich jetzt – nachdem, ab heute, die 2-G-Regel für den gesamten Freizeitbereich gelten wird, gegen das Coronavirus impfen lassen. /picture alliance, APA, Herbert Neubauer
Impfwillige stehen vor einem Impfbus in Wien-Döbling. Viele wollen sich jetzt – nachdem, ab heute, die 2-G-Regel für den gesamten Freizeitbereich gelten wird, gegen das Coronavirus impfen lassen. /picture alliance, APA, Herbert Neubauer

Wien – In Österreich dürfen Menschen ohne Impfschutz nicht mehr in Restaurants essen gehen, Sport­veranstaltungen besuchen oder Skilifte benutzen. Heute trat für viele Freizeitaktivitäten die 2G-Regel in Kraft – nur Geimpfte und von COVID-19 Genesene haben daher Zutritt.

Bislang haben mehr als ein Viertel der Menschen in Österreich ab zwölf Jahren noch kein Impfzertifikat – das ist einer der Hauptgründe für die steil ansteigenden Fallzahlen und die sich füllenden Kranken­häuser. Die 2G-Regel gilt in Lokalen, bei Veranstaltungen, in Hotels sowie bei körpernahen Dienstleis­tern wie Friseursalons oder Massagestudios.

„Wir gehen schon davon aus, dass das einen starken Beitrag zur Eindämmung des Geschehens leisten kann“, sagte Vizekanzler Werner Kogler gestern in einem ORF-Fernsehinterview zur neuen Regelung.

„Regional können natürlich zusätzliche Maßnahmen gesetzt werden, wenn es notwendig ist“, sagte er im Hinblick auf die extrem hohen Infektionszahlen in manchen Bundesländern. Regionale Lockdowns könnten zwar nur die „allerletzte Konsequenz“ sein, meinte er – doch ganz wollte Kogler solch ein Sze­nario nicht ausschließen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag in Österreich zuletzt bei 599,6 – weit über dem deutschen Wert von knapp 191,5. In Oberösterreich und im Salzburger Land hat die Inzidenz schon die Marke von 900 überschritten. Die beiden Bundesländer an der Grenze zu Bayern haben österreichweit die niedrigsten Impfraten.

Am Wochenende wurden aus ganz Österreich steigende Impfzahlen gemeldet. Als Anreiz für Spätent­schlos­sene gibt es eine Übergangsfrist: Vier Wochen lang gilt schon die Erstimpfung zusammen mit einem negativen PCR-Test als 2G-Nachweis.

Danach muss der vollständige Impfschutz nachgewiesen werden. Großes Interesse gibt es derzeit auch an Auffrischungsimpfungen, denn zusammen mit der 2G-Regel wurde die Gültigkeits­dauer der zweiten Impfdosis auf neun Monate begrenzt.

Kinder unter zwölf Jahren sind grundsätzlich von der 2G-Regel ausgenommen. Für 13- bis 15-Jährige reicht ein negativer Test. Auch wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, darf mit ärztlichem Attest und PCR-Test weiter am öffentlichen Leben teilnehmen. In Österreich sind Schnell- und PCR-Tests für alle kostenfrei.

dpa

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