Ärzteschaft

COVID-19: Arbeitsmediziner sollen Hygienepläne für Betriebe freigeben

  • Mittwoch, 15. April 2020
Händehygiene /contrastwerkstatt, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Auf die besondere Rolle von Betriebs- und Werksärzten bei der Exitstrategie heraus aus der Coronakrise haben der Verband Freier Berufe (VFB) im Lande Nordrhein-Westfalen, die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) hingewiesen.

„Diese Ärzte sind mit ihrem Fachwissen und ihrer Verantwortung die Garanten dafür, dass differenziert und für die Gesellschaft nachvollziehbar die betrieblichen Aktivitäten aufge­nommen werden können, ohne dass Infektionen mit dem Coronavirus dadurch erhöht in Kauf genommen werden“, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben an den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU).

Konkret fordern sie, bei der Wiederöffnung eines Wirtschaftsunternehmens, Geschäfts, Beherbergungsbetriebs oder einer Gaststätte oder von Teilen davon sei ein gegen die Aus­breitung des SARS-CoV-2-Virus gerichteter bindender Hygieneplan vorzulegen.

Dieser müsse von der zuständigen Betriebsleitung und einem für den Betrieb bestellten Arbeits­medizi­ner oder Betriebsarzt/Werksarzt unterzeichnet werden. Weitere in Kraft befindliche Hygieneregeln blieben davon unberührt.

„Ohne die Zustimmung des Arbeitsmediziners oder Betriebsarztes/Werksarzt zu dem ihm vorgelegten Hygieneplan kann die Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde nicht erteilt werden“, heißt es in einer E-Mail der Verbände an Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

„Dieses Vorgehen sollte für die Wiederinbetriebnahme aller Betriebe in Nordrhein-West­falen gelten, um nicht Gefahr zu laufen, eine zweite Welle von Infektionen loszutreten“, schreiben Rudolf Henke, Präsident der ÄkNo, Bernd Zimmer, Vorsitzender des VFB, und Wolfgang Panter, Präsident des VDBW.

hil

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