Politik

Bundesweite Standards für Coronaschutz am Arbeitsplatz

  • Donnerstag, 16. April 2020
Hubertus Heil (SPD) /picture alliance, Kay Nietfeld
Hubertus Heil (SPD) /picture alliance, Kay Nietfeld

Berlin − Für die schrittweise Rückkehr von mehr Beschäftigten an den Arbeitsplatz sollen bundesweit einheitliche Regeln zum Schutz gegen das neuartige Coronavirus greifen. Das Bundeskabinett beschloss dafür zusätzliche verbindliche Standards, wie Bundesar­beits­minister Hubertus Heil heute in Berlin mitteilte.

„Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz“, sagte der SPD-Politiker. Auf die Standards könnten sich alle verlassen und daran müssten sich auch alle halten. Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist − und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen.

Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren. Ist auch das nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.

Abläufe sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesen­heiten im Büro. Für Beschäftigte gelte der Grundsatz: „Niemals krank zur Arbeit“, sagte Heil. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist.

Es handele sich um verbindliche Regeln, sagte Heil. Die Behörden würden die Einhaltung auch stichprobenartig kontrollieren. Man gehe aber davon aus, dass sich die Unter­neh­men an die Vorgaben halten. Bei den Beratungen zu den neuen Regeln seien Arbeitgeber und Gewerkschaften mit an Bord gewesen. Es gehe nicht darum, die Wirtschaft mit Ord­nungswidrigkeitenandrohungen zu belasten.

dpa

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