Ärzteschaft

Höhere Honorare für Beratung von Schwangeren

  • Freitag, 27. März 2020
/RFBSIP, stockadobecom
/RFBSIP, stock.adobe.com

Berlin – Für Kinder- und Jugendärzte wird im Zusammenhang mit dem Schwanger­schafts­konfliktgesetz zum 1. April eine neue Leistung in den Einheitlichen Bewertungs­maßstab (EBM) aufgenommen. Das haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss festgelegt.

Schwangere haben nach den Mutterschafts-Richtlinien und dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten einen Anspruch auf ärztliche Aufklä­rung und Beratung, wenn nach einer Pränataldiagnostik eine körperliche oder geistige Gesundheits­schädigung des Kindes angenommen wird.

Der Arzt – in der Regel der Gynäkologe –, der der Schwangeren die Diagnose mitteilt, kann seine Beratung über die GOP 01770 „Betreuung einer Schwangeren“ abrechnen. Diese GOP wird ab 1. April mit 1.172 Punkten bewertet (zuvor 1.093 Punkte).

Zur Ergänzung dieser Beratung wird häufig ein Kinder- und Jugendarzt hinzugezogen, der Erfahrungen mit der diagnostizierten Gesundheitsschädigung hat. Er soll der Schwange­ren zu möglichen medizinischen, psychischen und sozialen Fragen sowie der Möglich­kei­ten zur Unterstützung bei physischen und psychischen Belastungen zur Seite stehen.

Der hinzugezogene Kinder- und Jugendarzt kann seine Leistung nun über die neue GOP 01799 abrechnen. Die Leistung ist mit 65 Punkten je vollendete fünf Minuten bewertet und kann maximal viermal im Behandlungsfall berechnet werden. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung