EU beschließt Regelungen für mehr Sicherheit bei Medizinprodukten
Brüssel – Strengere Kriterien für jene Stellen, die in den EU-Staaten Medizinproduktehersteller kontrollieren, hat die Europäische Kommission beschlossen. Außerdem empfiehlt sie klare Aufgaben dieser Stellen bei Audits und Bewertungen von Medizinprodukten. „Wir haben nun eine klarere Grundlage für unangekündigte Audits, Probenahmen oder gemeinsame Bewertungen durch benannte Stellen“, sagte der für Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissar Neven Mimica heute in Brüssel.
Die neuen Maßnahmen sollen die Sicherheit von Medizinprodukten erhöhen. Sie sind Teil eines gemeinsamen Planes, den die Kommission und die EU-Staaten als Reaktion auf den Brustimplantate-Skandal im vergangenen Jahr vereinbart haben.
Nach den neuen Regeln darf ein EU-Mitgliedstaat eine benannte Stelle erst nach einer gemeinsamen Bewertung durch Sachverständige der Kommission und der Mitgliedstaaten einsetzen. Alle Staaten müssen die Bewertungsberichte erhalten. Die Mitgliedstaaten müssen die benannten Stellen in bestimmten Abständen überwachen und überprüfen. Erfüllt diese nicht alle Anforderungen, muss der Mitgliedstaat die Benennung der Stelle zurückziehen.
Zu den Aufgaben der benannten Stellen gehören künftig unangekündigte Betriebsaudits und in diesem Zusammenhang entsprechende Proben der Produktion. Versäumt es die benannte Stelle, Zufallsproben zu überprüfen, so wird ihre Benennung ausgesetzt oder widerrufen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: