Das „Wie“ der Telemedizin ist entscheidend

Berlin – Telemedizin soll den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ergänzen und nicht ersetzen. Dies war ein Fazit des Symposiums „Selbstbestimmung, Sicherheit, Gerechtigkeit – Perspektiven einer Ethik für telemedizinische Anwendungen“, zu dem gestern der Wissenschaftliche Beirat der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) nach Berlin geladen hatte. Einig waren sich die Experten, dass die Digitalisierung das Gesundheitssystem verändern werde. Auch das Arzt-Patienten-Verhältnis werde von einem weitreichenden Wandel betroffen sein.
„Wenn die persönliche Arzt-Patienten-Beziehung vollständig ersetzt wird, ist sowohl die Selbstbestimmung als auch die Fürsorge in Gefahr“, unterstrich Joachim Boldt, stellvertretender Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Ethik sei mehr als nur eine Evaluation oder das Abgeben eines Votums. „Eine ethische Betrachtung muss ein Mitgestalten dessen sein, was auf uns zukommt“, betonte der Medizinethiker. Entscheidend bei der Telemedizin sei das „Wie“.
Boldt betonte aber auch die ethischen Chancen der Telemedizin. Sie könne die Versorgung der Menschen durch besser verfügbare Daten optimieren, die Patientensicherheit erhöhen sowie zu mehr Selbstständigkeit der Patienten, größere Bewegungsfreiräume durch Fernkontrolle sowie zu einer Personalentlastung führen. Es dürfe allerdings nicht zu einer anonymen Betrachtung des Patienten kommen.
Entwicklung in Europa beobachten
Neben der Telemedizin müsse man die Digitalisierung des Gesundheitswesens in ganz Europa im Auge behalten, erklärte Christoph Fuchs, ehemaliger Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer. Die Fokussierung auf den Patienten sei gefährdet, wenn große Firmen wie Google oder Apple nach Gewinnmaximierung strebten. „Wir müssen Gegengewichte im Sinne der Fürsorge entwickeln“, forderte er.
Auf derzeit bestehende rechtliche Probleme verwies der Rechtsanwalt Philipp Kircher von der Dierks+Bohle Rechtsanwälte Partnerschaft in Berlin. „Bestehende rechtliche Beschränkungen müssten zunächst aufgehoben werden“, erklärte er mit Verweis auf das ausschliessliche Fernbehandlungsverbot durch Ärztinnen und Ärzte. Nötig sei ein einheitlicher Rechtsrahmen, betonte er. Insbesondere sollte es künftig möglich sein, Patientendaten an dritte weiterzugeben, die dann ebenfalls in die ärztliche Schweigepflicht eingebunden werden.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen habe gerade neuen Schwung bekommen, erklärte der sagte TMF-Geschäftsführer Sebastian C. Semler. Mehrere Ministerien hätten die Wichtigkeit des Themas erkannt, etliche Vorhaben initiiert und dabei auch die medizinische Forschung und den universitären Sektor einbezogen. Dabei erwähnte er die Medizininformatik-Initiative des Bundesforschungsministeriums, die unter Einbindung der Universitätsmedizin Datenintegrationszentren schaffen soll, die die Zusammenführung von klinischen Daten und Forschungsdaten ermöglichen sollen. „Wir brauchen mehr Datenstandardisierung, eine bessere Datenqualität sowie bessere Infrastrukturen, die auch nachhaltig finanziert werden“, betonte Semler.
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