Datenschutz: Klarnamen werden nun doch pseudonymisiert

Berlin – Die Regierungskoalition hat auf die Kritik von Politik und Datenschützern am mangelnden Datenschutz beim Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) reagiert und nachgebessert. In einem entsprechenden Änderungsantrag zum DVG soll demnach die monierte Datenweitergabe der Krankenkassen an den GKV-Spitzenverband jetzt nicht mehr in Form von Klardaten, sondern pseudonymisiert erfolgen.
Danach soll bei der Übermittlung künftig auch die Versichertennummer wegfallen, um eine nachträgliche Identifizierung zusätzlich zu erschweren. „Die Möglichkeit zur Nutzung der Krankenversichertennummer oder eines entsprechenden Versichertenkennzeichens zur Übermittlung der versichertenbezogenen Daten an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen entfällt“, heißt es in dem entsprechenden Antrag.
„Stattdessen haben die Krankenkassen ein versichertenbezogenes Lieferpseudonym zu verwenden, das eine krankenkassenübergreifende eindeutige Identifikation des Versicherten innerhalb des Berichtszeitraums ermöglicht.“
Zudem ist den Nutzungsberechtigten eine Verarbeitung der bereitgestellten Daten zum Zwecke der Herstellung eines Personenbezugs oder der Identifizierung von Leistungserbringern ausdrücklich untersagt und unter Strafe gestellt.
Die gesundheitspolitischen Sprecherinnen der Koalition, Sabine Dittmar (SPD) und Karin Maag (CDU), haben zudem in einem Bericht der FAZ darauf hingewiesen, dass es sich bei den fraglichen Daten nicht um Behandlungsdaten wie Arztberichte oder Laborbefunde handele, sondern lediglich um Abrechnungsdaten von Ärzten, Kliniken und Apotheken.
Man habe damit einen guten Kompromiss zwischen Datenschutz und Versorgungsforschung gefunden, sagte Dittmar der Zeitung.
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