Politik

Gesundheitsausschuss billigt Digitale-Versor­gung-Gesetz

  • Mittwoch, 6. November 2019
Smartphone Bildschirm mit Gesundheits-App/creative, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat die von der Bundesregierung geplante Digitalreform in veränderter Fassung mehrheitlich gebilligt. Für den Entwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) votierten heute im Ausschuss die Fraktionen von Union und SPD. Grüne und Linke lehnten den Entwurf ab, AfD und FDP enthielten sich der Stimme. Der Gesetzentwurf soll morgen im Plenum verabschiedet werden.

Die Abgeordneten billigten zugleich mehrere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. So sollen Patientendaten, die von den Krankenkassen zu Forschungszwecken an den GKV-Spitzenverband zu übermitteln sind, anders als ursprünglich geplant pseudonymi­siert werden. Die Neuregelung zielt darauf ab, den Schutz der sensiblen Gesundheitsda­ten zu verbessern.

Der Gesetzentwurf sieht im Kern vor, dass sich Patienten künftig bestimmte Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen können. Darüber hinaus soll das digitale Netzwerk ausgebaut werden. Apotheken und Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfra­struktur (TI) anzuschließen. Videosprechstunden werden gefördert.

Sprecher der Oppositionsfraktionen kritisierten den aus ihrer Sicht nicht ausreichenden Datenschutz sowie ein fehlendes Gesamtkonzept für die Digitalisierung im Gesundheits­we­sen. Sprecher der Koalitionsfraktionen werteten den Gesetzentwurf hingegen als Meilen­stein für die Digitalisierung im Gesundheitssystem. Folgen soll in absehbarer Zeit ein weiteres Gesetz mit Regelungen zu elektronischen Patientenakte (ePA).

hib/EB

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