Datenschutzbeauftragter in Rheinland-Pfalz schlägt Gütesiegel für Gesundheits-Apps vor
Mainz – Die rheinland-pfälzische Landesregierung und der Datenschutzbeauftragte des Landes haben vor Risiken bei der Anwendung von Gesundheits-Apps gewarnt. „Die Daten unterliegen dem Arztgeheimnis und müssen vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt sein“, sagte der Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann in Mainz.
Es geht um medizinische Apps, die Teil der Vorsorge und Früherkennung sein können und bei denen ein Patient zum Beispiel bestimmte Werte eingibt. „Da ist es wichtig, dass sie verlässlich sind und die Werte stimmen. Auch muss man wissen, was mit den Daten passiert“, erklärte Kugelmann.
Rechtlichen Rahmen prüfen
Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel (Grüne) hält ebenfalls mehr Datenschutz für notwendig. „Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen müssen kontinuierlich an die voranschreitende Digitalisierung angepasst werden, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen“, erklärte Spiegel. Die Verbraucherschutzminister der Länder forderten strenge Mindestkriterien für die Apps und eine Voreinstellung der Geräte für mehr Schutz der sensiblen Daten.
Der oberste Landesdatenschützer fordert, dass der Gesetzgeber mit den Kammern der Heilberufe und den Krankenkassen einen rechtlichen Rahmen prüft. Er schlägt ein Gütesiegel vor. „Wir überlegen gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ob man ein Gütesiegel entwickeln kann, wo Datenschutz- und Verbraucherschutzrecht wie auch technische Aspekte geprüft werden, die ein Arzt dann guten Gewissens nutzen könnte“, sagte Kugelmann. Möglich wäre aus seiner Sicht auch, das Medizinproduktegesetz auszuweiten und mehr Apps dort hereinzunehmen.
Der Bereich ist nach Ansicht des Experten relativ ungeregelt. „Es gibt keinen TÜV oder keine Qualitätskontrolle, es gibt nur ein Medizinproduktegesetz, das eine Zertifizierung vorsieht“, sagte Kugelmann. Teilweise zertifizieren sich aber die Hersteller nach seinen Angaben selbst – und wie intensiv geprüft wird, sei unklar. Außerdem seien die Kriterien bisher nicht klar auf Daten- und Verbraucherschutz ausgerichtet.
Nach seiner Einschätzung fehlt es für Patienten bisher an Orientierung. Es gebe aber auch Anforderungen an Ärzte. „Die Frage ist, ob sie etwas verschreiben können, was in Apps empfohlen oder mit der Nutzung von Apps verbunden wird. Bei den Ärzten ist eine Sensibilisierung für solche Gesundheits-Apps erforderlich“, erkärte er. Für Kassen gehe es darum, ob sie etwa für private Apps zahlten.
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