Ersatzkassen planen Hilfen für finanzschwache Schwesterkassen

Berlin – Kurz vor Jahresende wird es noch einmal ungemütlich in den Lagern der Krankenkassen – und dabei geht es nicht nur um die jahrelange Diskussion über den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und die dazugehörige morgige Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Es geht auch darum, ob angezählte Kassen finanzielle Unterstützung anderer Krankenkassen bekommen.
In diesen letzten zwei Arbeitswochen des Jahres tagen in allen 109 Krankenkassen die Verwaltungsräte und beschließen die Höhe des Zusatzbeitrages für 2020, den die Versicherten kommendes Jahr bezahlen müssen. Und dabei wird es besonders bei den Verwaltungsräten der Kassen im Verband der Ersatzkassen (vdek) Diskussionen gegeben haben.
Denn nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes wird innerhalb des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) über Finanzhilfen nach Paragraf 265b Sozialgesetzbuch verhandelt. Laut Gesetz können „Krankenkassen derselben Kassenart Verträge über die Gewährung von Finanzhilfen schließen, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.“
Dies ist offenbar bei mindestens zwei der vdek-Mitgliedskassen notwendig: „Wir beabsichtigen, auf Verbandsebene (vdek) Vereinbarungen nach § 265b SGB V zu schließen. Danach können Krankenkassen mit anderen Krankenkassen derselben Kassenart Verträge zur Stärkung deren Wettbewerbsfähigkeit schließen“, bestätigt der vdek auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes. Zum vdek gehören die Techniker Krankenkasse, die DAK-Gesundheit, die Barmer, die KKH, die HEK und die hkk.
Welche beiden Krankenkassen mit einer Finanzspritze rechnen können, teilt der Verband „aus wettbewerbsrechtlichen Gründen“ nicht mit. Aus gut informierten Kreisen heißt es aber, dass die DAK-Gesundheit und die KKH zu den Empfängern gehören sollen. Das wollten beide Kassen auf Nachfrage aber nicht bestätigen.
Finanzhilfen unter den Kasssen „üblich“
Für die DAK-Gesundheit sagte Sprecher Jörg Bodanowitz dem Deutschen Ärzteblatt: „Da die geplante RSA-Reform erst 2021 wirksam wird, gleichen die geplanten Finanzhilfen aktuelle Wettbewerbsnachteile aus.“ Die Verhandlungen rund um Finanzhilfen im Kassenverbund bestätigt er mit den Worten: „Im vdek sind Finanzhilfen zwischen einzelnen Krankenkassen beabsichtigt.“ Finanzhilfen zwischen Krankenkassen seien zudem auch bei anderen Kassenarten, teilweise auch auf Landesebene, üblich.
Laut Bodanowitz liege die Rücklage der DAK-Gesundheit derzeit bei 33 Prozent einer Monatsausgabe, 25 Prozent sind die gesetzliche Untergrenze. Für den Haushalt der DAK, der auf der Verwaltungsratssitzung der Kasse am 12. Dezember beschlossen wurde, gäbe es nun einen neuen Beschluss. „Der Haushalt des Jahres 2020 sieht vor, die Rücklage geringfügig auf gut 30 Prozent einer Monatsrücklage abzuschmelzen.“
Man arbeite weiter an der „Reorganisation unserer dezentralen Dienststellen und der Zentrale sowie unserer Prozesse.“ Den Zusatzbeitrag will die DAK-Gesundheit nicht erhöhen, sondern auch 2020 bei 16,1 Prozent belassen. Bei der DAK sind 5,7 Millionen Menschen versichert.
Aus gut unterrichteten Kreisen verlautete, das auch die KKH aus Hannover mit 1,7 Millionen Versicherten Finanzhilfen benötigen könnte und der Vertrag nach Paragraf 265b SGB V auch auf sie zutreffen könnte. Auf Anfrage teilte die Pressesprecherin mit: „Dabei handelt es sich bisher lediglich um eine Absichtserklärung. Ob und wann eine solche Vereinbarung geschlossen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen“, sagte Daniela Preußner dem Deutschen Ärzteblatt Anfang vergangener Woche.
Der Haushalt, der vom Verwaltungsrat der KKH am 14. Dezember beschlossen wurde, sei mit dem Bundesversicherungsamt (BVA) abgestimmt. Allerdings: „Er wurde auf Basis eines stabilen Beitragssatzes aufgestellt, ohne bisher zusätzliche Einnahmen aus einem eventuellen Vertrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt zu haben“, so KKH-Sprecherin Preußner.
Generell habe die KKH aber keine Haushaltsprobleme. „Wir erwarten für dieses Jahr einen Einnahmeüberschuss von rund 45 Millionen Euro. Wir werden mit dem erwarteten Jahresüberschuss 2019 unsere Rücklagen weiter aufbauen.“ Auch die KKH lässt für 2020 ihren Beitrag stabil bei 16,1 Prozent.
Nicht viele Krankenkassen innerhalb des vdek könnten für Finanzhilfen bereitstehen, die über mehr als eine Monatsausgabe an Rücklagen verfügen. Die Techniker Krankenkasse gilt als die finanzkräftigste Krankenkasse innerhalb des vdek. So weist sie beispielsweise eine Rücklage von 1,5 Monatsausgaben in ihrem Vermögen aus. Auch die HEK kann nach Angaben eines Sprechers im Vermögen Gelder in Höhe einer Montasrücklage ausweisen.
Der Verwaltungsrat der TK tagt am Freitag, den 20. Dezember, und wird sich dann mit dem Zusatzbeitrag 2020 befassen. Ob Finanzhilfen für eine Schwesterkasse auf der Tagesordnung steht, konnte nicht bestätigt werden. Auch über mögliche Höhen der geplanten Hilfen wird geschwiegen, von einem dreistelligen Millionenbetrag bei den Finanzhilfen kann ausgegangen werden.
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