Ausland

Debatte in Italien um Urteil zur Sterbehilfe in der Region Toskana

  • Dienstag, 30. Dezember 2025
/David Pereiras, stock.adobe.com
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Rom – Ein Gesetz der Region Toskana mit Regelungen zu medizinisch assistiertem Suizid bleibt im Kern in Kraft, muss aber in einigen Punkten geändert werden. Das geht aus einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofs in Rom hervor.

Vertreter der linken Opposition und der rechten Regierung Italiens bewerteten das gestern veröffentlichte Urteil jeweils als Bestätigung für ihre Position. Die linken Demokraten und ihre Verbündeten hatten das relativ liberale Gesetz befürwortet, die nationale Regierung hatte dagegen geklagt.

Das Gesetz regelt unter anderem die Mitsprache einer Ethikkommission sowie die Zugänglichkeit von tödlichen Arzneimitteln für den medizinisch begleiteten Suizid. Das Gericht erkannte nach einer Klage nun zwar im Grundsatz die Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung an.

Es forderte aber in wesentlichen Punkten Nachbesserungen, insbesondere, um die Freiheit der Entscheidung der Betroffenen besser zu garantieren. Zudem mahnte es an, dass einige Regelungen der nationalen Gesetzgebung vorbehalten seien. Für ganz Italien gibt es jedoch bislang kein entsprechendes Gesetz in dieser Frage.

Die katholischen Bischöfe der Toskana, die bei Verabschiedung des regionalen Gesetzes im Februar von einer „Niederlage für alle“ gesprochen hatten, reagierten zurückhaltend auf das Urteil.

„Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes unterstreicht, so wie wir es bereits gefordert hatten, wie dringend es ist, das Gesetz über das Lebensende neu zu überdenken und dabei das nationale Parlament einzubeziehen“, sagte der Vorsitzende der regionalen toskanischen Bischofskonferenz, Kardinal Augusto Paolo Lojudice, nach Angaben der Tageszeitung Avvenire.

Die Kirche, so der Kardinal weiter, scheue bei diesem Thema keine Auseinandersetzung und setze sich stets für den Schutz des Lebens in jeder Phase ein. Deshalb brauche es nationale Gesetze, die von der Anerkennung des Wertes des Lebens ausgehen.

Wenn Sie Suizidgedanken haben oder bei einer anderen Person wahrnehmen: Kostenfreie Hilfe bieten in Deutschland der Notruf 112, die Telefonseelsorge 0800/1110111 und das Info-Telefon Depression 0800/3344 533. Weitere Infos und Adressen unter www.deutsche-depressionshilfe.de.

kna

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