Ärzteschaft

Debatte um Pflicht-Bereit­schaftsdienste ausgelöst

  • Freitag, 10. Februar 2017

Mainz – Die ambulante Versorgung von Notfallpatienten in Mainz wird ab April neu orga­nisiert. Im ärztlichen Bereitschaftsdienst sollen nun „primär“ die niedergelassenen Ärzte eingesetzt werden, teilte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rhein­land-Pfal­z in einem Schreiben an die Mediziner in der Landeshauptstadt mit. Bisher über­nahmen vor allem Ärzte ohne Praxis in der Region die Dienste, die für Patienten sind, die außerhalb der Sprechzeiten einen Arzt brauchen, aber nicht lebensbedrohlich krank sind.

Mehrere Mainzer Ärzte sind verärgert darüber, dass sie zu den Notdiensten herangezo­gen werden. „Jeder schimpft“, sagte eine Ärztin für Allgemeinmedizin. Ihr und den Kolle­gen werde nun vorgeschrieben, wann sie für Nacht-, Feiertags- und Wochenenddienste zu der ärztli­chen Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) kommen müssten. Ein Mainzer Fach­­arzt ärgert sich darüber, dass sich nun Pathologen, Augenärzte, Psychotherapeu­ten und Hautärzte, die teils seit Jahrzehnten nichts anderes machten, um akute Fälle wie etwa ei­ne Bron­chi­tis kümmern sollen. „Die Qualität wird ganz stark sinken“, befürch­tet er.

Dabei sind die niedergelassenen Ärzte zu Notfalldiensten verpflichtet. Sowohl die Bereit­schaftsdienstordnung der KV Rheinland-Pfalz als auch die Berufsordnung für Ärzte in Rheinland-Pfalz schreiben das vor. In letzterer heißt es außer­dem: „Ärztinnen und Ärzte haben sich auch für den Notfalldienst fortzubilden“.

Die KV, die die ambulante Versorgung organisiert, erklärte, dass auch in anderen Re­gio­nen von Rheinland-Pfalz eine solche Vergabe über ein Online-System passiere und sich bewährt habe. Deswegen soll am Montag ein Gespräch mit den Ärzten geführt werden, um Missverständnisse auszuräumen. Richtig sei, dass ab 1. April die Dienste primär an die niedergelassenen Ärtze vergeben würden. Blieben diese unbesetzt, könn­ten externe Ärzte gebucht werden. „Dies schafft Transparenz in der Vergabe von Diens­ten.“

Eine solche Online-Vergabe wird zum Beispiel auch in Baden-Württemberg verwendet. Ein Sprecher der KV Baden-Württemberg sagte, dass die Ärzte, die einen Dienst nicht übernehmen möchten, diesen abgeben oder tauschen können. Andere Ärzte können mehrere Dienste übernehmen. „Ein Großteil der Ärzte macht keine Dienste, sondern lässt sich vertreten“, sagte er. Das funktioniere gut.

In Mainz haben bislang vor allem Mediziner ohne Niederlassung in der Region die Diens­te in der BDZ übernommen – manche so häufig, dass dies zu ihrem Haupterwerb wurde. Wie Stefan Regner, der ärztliche Leiter der BDZ in Mainz an seine Kollegen schreibt, fin­det er nun aber nicht mehr ausreichend Mitstreiter. „Seit Herbst vergange­nen Jahres gibt es massive Probleme, Dienste zu besetzen.“ Jeder Kollege solle des­wegen zwei bis drei Dienste pro Jahr übernehmen.

Als Gründe für die Probleme nennt Regner: Die Dienste seien unattraktiver, weil seit Sep­tember nach Mitternacht nur noch ein Arzt im Zentrum arbeite statt zwei. Die Vergü­tung pro Stunde für externe Ärzte sei um zehn Prozent gekürzt worden. Und Ärzte ohne Niederlassung suchten sich lieber ruhigere BDZ auf dem Land – die Vergütung sei dort nämlich gleich hoch. In dem Brief steht auch der Verdienst: Dienstverpflichtete Ärzte er­halten ein Stundenhonorar von 50 Euro, plus 30 Prozent an hohen Feiertagen.

dpa

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