Politik

Debatte um Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen

  • Freitag, 27. Februar 2026
Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Bundestages, spricht während der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages zum Thema Schwangerschaftsabbrüche und reproduktive Gerechtigkeit. /picture alliance, Sebastian Gollnow
Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Bundestages, spricht während der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages zum Thema Schwangerschaftsabbrüche und reproduktive Gerechtigkeit. /picture alliance, Sebastian Gollnow

Berlin – Die Versorgungslage für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen, bleibt umstritten. In einer Bundestagsdebatte dazu heute wurden die unterschiedlichen Meinungen der beiden Regierungsparteien sowie der drei Oppositionsparteien deutlich.

Anlass der Aussprache sind zwei Gesetzesentwürfe der Grünen und Linken, in denen die Bundesregierung aufgefordert wird, die Versorgungslage für ungewollt Schwangere Frauen zu verbessern. Die Linken fordern in einem eigenen Antrag zusätzlich die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 218.

In der Diskussion im Bundestag legte die Bundestagsabgeordnete der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, vor allem den Fokus auf die sich verändernde Versorgungslage durch Klinikfusionen von kirchlichen Trägern wie in Flensburg und sowie die Arbeitsgerichtsprozesse eines Gynäkologen in Nordrhein-Westfalen mit seinem katholischen Arbeitgeber.

„Der Zugang zur Abtreibung wird enger und das heißt unsicherere Abbrüche“, sagte Kappert-Gonther, eine der Initiatorinnen des Antrages. Durch die Trägerfusionen, die in den kommenden Jahren im Zuge der Umsetzung der Krankenhausreform noch zunehmen würden, sinke die Versorgungssicherheit.

„Versorgung ist aber Teil der Daseinsversorgung, nicht Teil des Trägers. Kein Arzt oder Ärztin soll dazu gezwungen werden, gegen das eigene Gewissen zu handeln. Aber die Kliniken haben einen Versorgungsauftrag und kein Gewissen.“

Die Versorgungslage wird in der CDU/CDU-Bundestagsfraktion deutlich anders bewertet. Auch sie wolle, dass Frauen sich auf eine gute Versorgung bei einem Abbruch verlassen könnten, betonte Maria-Lena Weiss (CDU). „Aber ein Abbruch ist ein geplanter Eingriff, dafür kann man auch ein paar Kilometer mehr fahren.“

Nach ihren Daten sei eine entsprechende Praxis oder Krankenhaus für jede Frau binnen maximal 100 Minuten per Auto erreichbar. Die oft zitierte ELSA-Studie werde von den Grünen überinterpretiert, erklärte Weiss. Nach ihrer Lesart wird die Erreichbarkeit von Praxen und Kliniken von den Befragten in der Studie als gut bewertet. „Die Daten sind für die adressierten Versorgungsprobleme nicht geeignet“, so Weiß.

Kappert-Gonther hatte im Vorfeld der Debatte dem Deutschen Ärzteblatt erklärt: Die ELSA-Studie des Bundesgesundheitsministeriums zeigt deutlich: In vielen Regionen ist der Zugang zum sicheren Schwangerschaftsabbruch faktisch nicht mehr gewährleistet. Das ist kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Versorgungsdefizit – und das dürfen wir nicht ignorieren.“

Für die SPD – die für diese Legislatur die Verbesserung der Versorgung von Frauen beim Schwangerschaftsabbruch in den Koalitionsvertrag verhandelt hatte – sei der Antrag richtig und wichtig, erklärte Lina Seitzl (SPD). Allerdings müsse man dazu ehrlich sein: „Die Verantwortung kann nicht weg von den Bundesländern hin zum Bund delegiert werden.“

Seitzl nahm dabei vor allem den Grünen Landesminister in Baden-Württemberg in den Blick ihrer Kritik: So gebe es im Südwesten in vielen Regionen lange Wege. „Das hat viel mit fehlender landespolitischer Steuerung zu tun, Minister Lucha versagt hier“, so Seitzl, die ebenso aus Baden-Württemberg stammt.

Dort ist in einer Woche Landtagswahl. Für sie sei – ebenso wie für die Grünen – klar, dass „der Zugang zur sicheren Abtreibung nicht abhängig vom Träger eines Krankenhauses oder vom Geldbeutel der Frauen sein dürfen.“ Daher bitte sie die CDU, die Klarstellungen, die im Koalitionsvertrag vorgesehen waren, demnächst auch vorzulegen.

Besonders mit Blick auf die Fusion zweier kirchlicher Krankenhausträger in Flensburg zum 1. März wird das Thema Versorgungssicherheit wieder ausführlich diskutiert. Aus Sicht des Flensburger Abgeordneten Stefan Seidler (SSW) hat das Auswirkungen.

„Die Bundesregierung darf nicht tatenlos zuschauen, wenn sich die Versorgungsrechte von Frauen dramatisch verschlechtern. Wer diese Rechte verweigert, beschränkt den ungewollt Schwangeren die Selbstbestimmung. Das darf der Staat niemals zulassen“, sagte Seidler.

Zudem fordert der fraktionslose Abgeordnete, der sich dem Antrag der Grünen angeschlossen hatte: „Der Bund muss mit den Ländern dafür sorgen, dass ausreichend Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche anbieten können – ohne Angst vor Verboten, rechtlichen Grauzonen oder Stigmatisierung.“

Die Debatte um die Versorgung von ungewollt Schwangeren veränderte deutlich den Tonfall, als die Linken-Abgeordnete Kathrin Gebel ihren Antrag vorstellte, in dem die grundsätzliche Streichung des Paragrafen 218 gefordert wird.

„Im OP-Saal gilt das Grundgesetz, nicht die Bibel. Sonderarbeitsrechte bei kirchlichen Trägern gehören abgeschafft“, betonte sie nachdrücklich. Daraufhin kritisierten die weiteren Rednerinnen von CDU und AfD diesen Ansatz deutlich und die Debatte verschob sich weg von der Versorgungslage hin zu einer grundsätzlichen Debatte um den Strafrechtsparagrafen 218.

Zuvor hatte Gebel in einer Mitteilung sich für eine verbesserte Versorgungslage ausgesprochen. „Schwangerschaftsabbrüche müssen raus aus dem Strafrecht und als normaler Teil der Gesundheitsversorgung geregelt werden“, hieß es in einer Mitteilung.

bee

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