Delegierte der Ärztekammer Hessen beschließen Zusatzweiterbildung Ambulante Geriatrie
Frankfurt am Main – Die Zusatzweiterbildung „Ambulante Geriatrie“ wird in die Weiterbildungsordnung für Ärzte in Hessen aufgenommen. Das haben die Delegierten der Landesärztekammer Hessen nach kontroversen Diskussionen beschlossen, wie die Kammer heute mitteilte. Ziel sei es, die geriatrische Versorgung zu verbessern.
Der Kammer zufolge soll die neue Zusatzweiterbildung „Ambulante Geriatrie“ für das geriatrische Assessment qualifizieren. Voraussetzung für den Erwerb der Bezeichnung ist eine Facharzterkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung. Die Weiterbildungszeit beläuft sich auf zwölf Monate Weiterbildung in der Geriatrie bei einem Weiterbildungsbefugten für Ambulante Geriatrie sowie 60 Stunden Kursweiterbildung in Geriatrischer Grundversorgung.
Für Fachärzte der Allgemeinmedizin, Inneren Medizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Physikalische und Rehabilitative Medizin kann die Weiterbildung abweichend erfolgen. Notwendig ist dann ein Nachweis von 100 Stunden Fallseminare, Hospitationen und Praktika, davon 80 Stunden Fallseminare, hälftig auf Grundlage eigener Patienten/Fälle des Weiterzubildenden und hälftig auf Grundlage von vorgestellten Kasuistiken des Weiterbildungsbefugten, 20 Stunden Hospitationen oder Praktika bei anerkannten geriatrischen Weiterbildungsbefugten sowie 60 Stunden Kursweiterbildung in Geriatrischer Grundversorgung.
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