Ärzteschaft

Marburger Bund präsentiert Forderungen für Weiterbildung

  • Mittwoch, 5. April 2017
Uploaded: 05.04.2017 15:48:11 by maybaum
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Berlin – Im Vorfeld des 120. Deutschen Ärztetages hat der Marburger Bund (MB) seine Forderungen an die künftige (Muster-)Weiterbildung präsentiert. Im Fokus steht vor all­em die seit Jahren diskutierte kompetenzbasierte Weiterbildung. Der MB fordert ein Zei­chen von den Landesärztekammern, sich jetzt für klare und transparente Strukturen ein­zusetzen.

„Die Kammern haben bislang viel getan, allerdings sind es hauptsächlich Inselprojekte, bei denen die Koordination fehlt“, erklärte Johannes Albert Gehle, Mitglied des MB-Bundes­vor­standes und Vorsitzender des Arbeitskreises Fort- und Weiterbildung vor Journalisten in Berlin. Dabei gehe es neben der inhaltlichen Strukturierung auch um verbindliche Wei­terbildungspläne zu Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie Standards für diese Verträge. Es müsse künftig auch möglich sein, Weiterbildung in Teilzeit sinnvoll zu absol­vieren, da­für sei die Flexibilität der Weiterbilder und Arbeitgeber gefragt. Ebenso müsse es erfah­rene Weiterbilder in den Kliniken geben, die Zeit für ihre Arbeit mit den jungen Ärzten er­halten. „Diese wichtige Arbeit kann nicht nebenbei geleistet werden“, so Gehle.

Der MB schlägt vor, dass erfahrene Ärzte „Kümmerer“ für jün­gere Mediziner werden. „Wir stellen uns eine Art Mentoring in den Kliniken vor“, erklärte Henrik Herrmann, Mitglied des MB-Vorstandes. Auch sollte es für die jungen Ärzte möglich sein, ein elektronisches Logbuch für die Ausbildungsinhalte zu bekommen, damit sie auch die Arbeitsstelle so­wie das Bundesland wechseln können.

Mit der geplanten Abstimmung auf dem kommenden Ärztetag sollen vor allem die strik­ten Zeitvorgaben in definierten Fachgebieten der Weiterbildung abgeschafft werden. Statt­­des­sen sollen junge Ärzte klar definierte Kompetenzen in ihrem Fachgebiet erwer­ben. „Die neue Weiterbildungssystematik ist ein Paradigmenwechsel“, erklärte Herrmann.

Seit dem vergangenen Ärztetag in Hamburg im Jahr 2016 diskutieren die Fachgesell­schaften, Kamm­ern und Berufsverbände den Entwurf des Abschnittes B auf einer On­line­­­plattform der Bun­desärztekammer. Dieser Teil der neuen Weiterbildungsordnung umfasst die Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie allgemeine Inhalte und ein Glossar. Seit 2010 ist die Reform der Weiterbildung in der Diskussion, bis 2018 soll die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung abgeschlossen sein.

Die Rolle der Landesärztekammern stellt der MB bei der Weiterbildung klar heraus. „Ärz­te­kammern sind die Garanten einer unabhängigen, allein der Qualität ärztlicher Berufs­aus­übung verpflichteten Weiterbildung“, heißt es in einer Mitteilung. Allerdings sei diese Rolle durch „zunehmende Reglementierung“ durch das Sozialrecht erschwert. Daher for­dert der MB auch die Gesundheitspolitiker der Länder auf, in den jeweiligen Landesge­setz­gebungen die Zuständigkeiten der LÄK zu wahren und anzuerkennen. Zusätzlich verlangt der MB von den Kammern, mehr für die künftige Weiterbildung zu tun.

Außerdem wünscht sich der Verband, dass auch Weiterzubildende stärker in die Ent­wick­lung und Ausgestaltung der Weiterbildung einbezogen werden. Ein Beispiel aus Nord­rhein-Westfalen zeige, wie junge Ärzte schon Verantwortung übernehmen würden, be­rich­tete Gehle, der auch MB-Landesvorsitzender in Nordrhein-Westfalen und Rhein­land-Pfalz ist. Dort würden an einzelnen Krankenhäusern ab Mitte April Weiterbildungs-Siegel vergeben, die gute Bedingungen für junge Ärzte bieten.

bee

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