Ärzteschaft

Dermatologen setzen mit neuer Internetplattform auf Telemedizin

  • Mittwoch, 13. November 2019
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Berlin – Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) will langen Wartezeit auf einen Facharzttermin in einer Hautarztpraxis mit einem kostenpflichtigen Teleme­di­zinangebot begegnen. Der Verband startete heute das Internetportal onlinedoctor.de.

Patienten können sich auf dem Portal für eine erste Einschätzung sowie eine Handlungs­empfehlung von einem in Deutschland zugelassenen Hautarzt beraten lassen. Der Patient erhalte innerhalb von 48 Stunden eine konkrete Handlungsempfehlung, teilte der BVDD mit. Der Service koste 39 Euro. Dafür habe der Nutzer die freie Wahl zwischen den bei OnlineDoctor registrierten Dermatologen.

Zurzeit sind dem Verband zufolge bereits rund 100 Dermatologen über die Plattform er­reichbar. Wöchentlich kämen weitere hinzu. „Wegen der hohen Nachfrage sind noch nicht alle angemeldeten Dermatologinnen und Dermatologen sichtbar, da jeweils ein individu­elles Profil mit Foto, Praxisanschrift und Schwerpunkten hinterlegt wird“, so der Verband.

BVDD-Präsident Klaus Strömer verspricht, dass Patiente immer fachärztliche Qualität bekommen. Darüber hinaus könne sich der Nutzer auf ein umfangreiches Qualitätsmana­ge­ment auf der Grundlage des vom BVDD und weiteren dermatologischen Fachgesell­schaf­ten veröffentlichten Leitfadens „Praxis der Teledermatologie“ verlassen.

Dem BVDD zufolge werden alle Datenübertragungen über SSL/TLS verschlüsselt. Größt­mögliche Sicherheit soll eine auch vom E-Banking bekannte Zwei-Faktor-Authentifizie­rung bringen, die die Plattform verwendet. Der Nutzer erhält sowohl eine E-Mail mit einem Link, der die Handlungsempfehlung enthält, als auch einen sechsstelligen SMS-Code, mit dem er diese herunterladen kann.

Der BVDD stellte aber klar, dass es sich bei dem Angebot um eine allgemeine krank­heits­bezogene Beratung handelt, die nicht den Charakter einer finalen medizinischen Diag­nose hat. „Das wird dem Nutzer deutlich kommuniziert. Wir sehen den Service als eine Ergänzungsleistung zum persönlichen Arztbesuch. Die Befolgung der Handlungsempfeh­lungen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers“, erläuterte Strömer.

may/EB

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