Neue Leitlinie zur Teledermatologie veröffentlicht

Berlin – Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) und die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) haben eine neue Leitlinie zum Thema „Teledermatologie“ veröffentlicht. Sie definiert auf wissenschaftlicher Grundlage erstmals Qualitätsstandards zur telemedizinischen Versorgung von Patienten.
„Als stark visuell geprägtes Fach eignet sich die Dermatologie hervorragend für telemedizinische Anwendungen“, erklärte BVDD-Präsident Klaus Strömer. Im Mittelpunkt der Empfehlungen steht den Herausgebern zufolge dabei die teledermatologische Versorgung von Schuppenflechte (Psoriasis), Neurodermitis und Hautkrebs sowie von akuten und chronischen Wunden.
Dabei definiert die Leitlinie auf der Basis von Evidenzrecherchen und Expertenerfahrung, bei welchen dieser Hauterkrankungen teledermatologische Verfahren sicher sind, wo ein Zusatznutzen zu erwarten ist und was unterbleiben sollte.
Demnach empfiehlt die Leitlinie beispielsweise die Primärdiagnostik akuter und chronischer Wunden durch teledermatologische Verfahren. Dagegen sollte eine Erstdiagnostik bei Schuppenflechte und auch bei Neurodermitis allein auf der Basis eines teledermatologischen Befundes nicht erfolgen.
Verlaufskontrollen bei allen drei Krankheitsbildern empfiehlt die Leitlinie wiederum. Unterbleiben sollte allerdings auch die Primärdiagnostik von hellem und schwarzem Hautkrebs allein durch Verfahren der Künstlichen Intelligenz.
Darüber hinaus gibt die Leitlinie Empfehlungen für weitere dermatologische Anwendungsbereiche der Telemedizin, etwa für die Abklärung von unklaren Hautbefunden durch Dermatologen per Bilddaten, wo dies in Verbindung mit der Krankheitsgeschichte und klinischen Angaben eindeutig möglich ist. Dazu zählen infektiöse Hauterkrankungen, akute und chronische Ekzeme sowie gutartige Hauttumore.
Dabei unterscheidet die Leitlinie auch zwischen der Store-and-forward-Technologie, bei der die Daten zunächst zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet werden, und der Realtime-Versorgung wie beispielsweise bei der Videosprechstunde.
„Die nun vorgelegte Leitlinie schafft zum ersten Mal eine wissenschaftlich gesicherte Basis für die Teledermatologie und ist damit ein wichtiger Schritt zur Implementierung moderner Verfahren in den Versorgungsalltag von Dermatologinnen und Dermatologen“, sagte Strömer.
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