Designierter Justizminister will Paragraf 219a „schnell streichen“

Hannover – Der designierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs zügig abschaffen.
„Ich möchte möglichst schnell den Paragrafen 219a StGB streichen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Paragrafen zu entfernen.
Buschmann erklärte: „Wir leben in einem Zeitalter, in dem jeder jede denkbare Verschwörungstheorie im Internet verbreiten kann, auch über Schwangerschaftsabbrüche. Ausgerechnet diejenigen, die dafür ausgebildet sind, einen Schwangerschaftsabbruch sicher anbieten zu können, müssen aber die Sorge haben, Besuch vom Staatsanwalt zu bekommen, wenn sie über ihre Arbeit aufklären.“
Das halte er für untragbar. Eine Abschaffung des Paragrafen werde für die ratsuchenden Frauen sowie die Ärztinnen und Ärzte eine deutliche Verbesserung mit sich bringen.
Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Abbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Abbrüche nicht als normale Dienstleistung angesehen wird.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: