DGUV wehrt sich erfolgreich gegen Verbreitung von Falschinformationen

Berlin – Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat sich erfolgreich gegen Fakenews gewehrt. Beim Landgericht Leipzig erwirkte sie eine einstweilige Verfügung gegen einen Rechtsanwalt (Az. 09 O 2588/20), wie die DGUV heute mitteilte.
Demnach ist es dem Anwalt gerichtlich unter anderem untersagt, weiterhin zu behaupten, die DGUV habe bestätigt, dass keine Maske in Deutschland länger als zwei Stunden getragen werden dürfe, sie nach zwei Stunden zwingend abgenommen werden müsse und eine halbe Stunde Pause gemacht werden müsse.
Ebenfalls ist die Behauptung untersagt, die DGUV habe bestätigt, dass ohne eine ärztliche Untersuchung solche Masken nicht getragen werden dürften. Ebenso muss die Aussage unterlassen werden, die DGUV habe erklärt, jeder Lehrer, jeder Schulleiter, jeder Arbeitgeber hafte persönlich, wenn etwas mit der Maske passiere.
Der DGUV zufolge hatte der Anwalt die falschen Behauptungen bei einem Auftritt am Rande einer Demonstration in Leipzig am 7. November 2020 geäußert. Der Auftritt sei auf Video aufgezeichnet und unter anderem auf Youtube und weitere soziale Netzwerke verbreitet worden.
„Wegen ihrer weiten Verbreitung haben die Behauptungen bei Unternehmen, Beschäftigten, Lehrpersonal, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern hinsichtlich des Tragens von MNB zu großer Verunsicherung geführt“, so die DGUV.
Davon zeugten zahlreiche Anfragen, die die DGUV und ihre Mitglieder – Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – seit der Veröffentlichung vor gut einer Woche erreicht haben.
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