Ärzteschaft

Diabetologen kritisieren Sparkurs beim Test auf Schwangerschafts­diabetes

  • Freitag, 29. November 2019
/Mediteraneo, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat die flächendeckende Erstattung der Glukose-Fertiglösungen für das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes gefordert. Die Fachgesellschaft kritisierte zugleich den Sparkurs der Kostenträger.

Laut DDG be­ziehen bislang die meisten diabetologischen und gynäkologischen Praxen die oGTT-Fertiglösung als 300-Milliliter-Flasche für 5,53 Euro in der Apotheke. Die in Tütchen abgefüllte Einzelportion Glukose, die in Wasser aufgelöst wird, koste in der Apo­theke etwa 1,21 Euro. Aus Kostengründen erstatten einige Krankenkassen der DDG zu­folge nun keine Glukose-Fertiglösung mehr für das Screening auf Schwangerschafts­dia­betes.

„Stattdessen sollen Praxen die benötigte Glukose in Pulverform aus Apotheken beziehen und die Lösung für den oralen Glukosebelastungstest selbst zubereiten“, sagte Ute Schä­fer-Graf, Sprecherin der DDG Arbeitsgruppe „Diabetes und Schwanger­schaft“. Die Selbst­anmischung berge aber das Risiko für Ungenauigkeiten und Verunrei­nigungen. Deshalb rät die Fachgesellschaft von der Selbstherstellung ausdrücklich ab. Erschwerend käme hinzu, dass fehlende Erstattung die dauerhafte Verfügbarkeit der Fertiglösungen bedrohe.

Nikolaus Scheper, Vorsitzender des Bundesverbands niedergelassener Diabetologen (BVND), bezeichnete es als „skandalös“, dass mit der Entscheidung einzelner Kranken­kassenverbände die Kostenträger aufgrund einer Ersparnis von knapp vier Euro pro Pa­tien­­tin und Screening die diagnostische Sicherheit und auch die Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes aufs Spiel setzten.

Die Zubereitung der Glukoselösung in der Praxis berge neben diversen Fallstricken auch rechtliche Risiken: Gemäß Produkthaftungsgesetz könnten behandelnde Ärzte dafür haf­ten, wenn Probleme bei den in der Praxis hergestellten Lösungen aufträten. Sie seien in diesen Fällen rechtlich als Hersteller eines Arzneimittels anzusehen.

Der GKV-Spitzenverband wies die Kritik auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes zurück. „Die grundsätzliche Kritik der DDG am Verfahren können wir nicht nachvollziehen“, sagte die stellvertretende Pressesprecherin Ann Marini. Es greife zu kurz, einen Gegensatz auf­zubauen, Fertigarzneimittel seien sicherer als Rezepturen. Für beide gälten hohe Qua­litätsanforderungen – und dennoch könne es leider in beiden Bereichen zu Produktions­problemen kommen.

hil/sb

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