Diagnoselisten für Heilmittel angepasst

Berlin – Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf wird zum 1. Januar 2023 um mehrere Indikationen erweitert. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Demnach werden zwölf Indikationen aus den Bereichen schwerer neuromuskulärer Erkrankungen, mehrfach und beidseitigem Extremitätenverlust, weitere Chromosomenanomalien sowie Erkrankungen im Zusammenhang mit der außerklinischen Intensivpflege in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen.
Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ein entsprechender Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse ist bei diesen Diagnosen dementsprechend künftig nicht mehr erforderlich.
Auch die Kosten für besondere Verordnungsbedarfe werden künftig bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Verordnungsvolumen herausgerechnet.
Als Service für Praxen stellt die KBV eine aktualisierte Diagnoseliste bereit. Sie enthält alle bundesweit geltenden Diagnosen, die einen langfristigen Heilmittelbedarf oder einen besonderen Verordnungsbedarf begründen.
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