G-BA erweitert Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Liste der Erkrankungen ergänzt, bei denen davon auszugehen ist, dass Patienten langfristig Heilmittel benötigen, zum Beispiel Physiotherapie. Diese „Diagnoseliste für einen langfristigen Heilmittelbedarf“ enthält jetzt unter anderem weitere neuromuskuläre Erkrankungen sowie Mehrfachamputationen an Armen und Beinen.
Ärzte können bei den Erkrankungen auf der Liste zum Beispiel Physio- oder Ergotherapie wiederholt für jeweils zwölf Wochen verordnen. Eine entsprechende Genehmigung bei der Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die ergänzte Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf soll ab Januar 2023 gelten.
Der G-BA weist daraufhin, dass dieser langfristige Heilmittelbedarf nicht zu verwechseln ist mit einem „besonderen Versorgungsbedarf“. Letzteren vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV).
Bei diesen Erkrankungen, bei denen oftmals ebenfalls eine intensivere Heilmitteltherapie als gewöhnlich nötig ist, entfällt ebenfalls der Antrag bei der Krankenkasse, so weitere Nebenbedingungen erfüllt sind, zum Beispiel zum Alter des Patienten.
Trifft keine der gelisteten Diagnosen auf Patienten mit funktionellen oder strukturellen Schädigungen zu, können sie bei ihrer Krankenkasse auch im Einzelfall einen langfristigen Heilmittelbedarf beantragen. Der G-BA stellt dazu ein Antragsformular zur Verfügung.
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