Vermischtes

Ab Juli gilt langfristiger Heilmittelbedarf für sieben weitere Erkrankungen

  • Freitag, 18. Juni 2021
/Bernd Leitner, stockadobecom
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Berlin – Ab Juli gilt ein sogenannter „langfristiger Heilmittelbedarf“ für sieben weitere Erkrankungen. Auf diese Ent­schei­dung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Frühjahr hat die Patienten­vertre­tung im G-BA hingewiesen.

Diese neu aufgenommenen Erkrankungen sind: Guillain-Barré-Syndrom, Normal­druckhydrozephalus, blutungsbedingte Gelenkschäden, Ehlers-Danlos-Syndrom, Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imper­fecta), angeborene Fehlbildungs­syndrome vorwiegend an den Extremitäten und schwere Verbrennungen oder Verätzungen.

Eine weitere Änderung betrifft die Verordnung von Ergotherapie bei Versicherten mit schweren chro­ni­schen psychischen Erkrankungen. „Versicherte mit diesen Erkrankungen haben häufig Schwierigkeiten, ihre Arzt­besuche und Termine im Rahmen der Heilmittelbehandlung zu organisieren“, hieß es aus der Patienten­vertretung im G-BA. Es gilt für diese Patientengruppe daher eine neue Höchstmenge in der Ergotherapie von 20 Einheiten je Verordnung.

Bei den anderen Diagnosegruppen bleibt die Höchstmenge je Verordnung bei zehn Einheiten Ergo­the­rapie. „Die nun erfolgte Anpassung stellt sicher, dass diese Patienten in der Regel mit einem Arztkon­takt pro Quartal auskommen und ihre Therapie nicht unterbrochen wird“, erklärte die Patienten­vertretung.

Der G-BA legt in seinen Heilmittelrichtlinien fest, welche Heilmittel als Krankenkassenleistungen von niedergelassenen Ärzten sowie Psychotherapeuten verordnet werden können. Welche Heilmittel bei welchen Erkrankungen beziehungsweise Krankheitsanzeichen in welcher Menge und Frequenz verschrie­ben werden dürfen, ist im Heilmittelkatalog der Richtlinie festgelegt.

hil

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