„Die großen Meinungsunterschiede bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung sind überwunden.“

Berlin – Regina Klakow-Franck, Unparteiisches Mitglied des G-BA, hat sich kurz vor der Abstimmung über die allgemeinen Anforderungen bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) im Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 21. März erleichtert darüber gezeigt, dass im zuständigen Unterausschuss die großen Meinungsverschiedenheiten zu Beginn der Beratungen ausgeräumt werden konnten.
So habe man sich beispielsweise über die zulässigen Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit verständigen können. Zuversichtlich ist Klakow-Franck auch hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der ASV. „Der Einstieg in die ASV bietet die Chance, bottom up einen neuen sektorenübergreifenden Versorgungsbereich auf den Weg zu bringen“, sagte sie im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt. „Dies ist umso wichtiger, als die Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Sektorengrenzen erschöpft scheinen.“
Beim Projekt der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung habe der G-BA inzwischen erkannt, dass man nicht einfach die externe stationäre Qualitätssicherung eins zu eins auf die ambulanten Versorgungsstrukturen übertragen könne. „Wir haben deshalb erst einmal innegehalten und festgelegt, dass die Vorgehensweise geändert wird. Wir konzentrieren uns zunächst auf die Verfahren, die überschaubarer sind und ambulant und stationär vergleichbar kodiert werden, zum Beispiel die Arthroskopie am Kniegelenk“, erläutert Klakow-Franck.
Angesichts des Wirtschaftlichkeits- und Wettbewerbsdrucks im Gesundheitswesen führe heute kein Weg mehr an verpflichtenden Qualitätssicherungsmaßnahmen vorbei, ist Klakow-Franck überzeugt. Besser als in der Vergangenheit müsse es dem G-BA aber gelingen, das bestehende Engagement der Ärzte bei der Qualitätssicherung aufzugreifen und umzusetzen. „Dann machen wir gute Maßnahmen, obwohl sie verpflichtend sind, dann wird das auch nicht nur als Bürokratie empfunden.“
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