Ärzteschaft

„Die Pandemie hat uns gelehrt, dass der orts- und zeitunabhängige Transfer von Expertenwissen einen erheblichen Mehrwert darstellt.“

  • Freitag, 23. Oktober 2020

Berlin – Zum 1. Oktober 2020 wurden neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungs­maßstab (EBM) aufgenommen, welche die Abrechnungsmöglichkeiten von Telekonsilien deutlich ausweiten. Nun können Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte bei komplexen fachlichen Fragestellungen leichter einen ambulant oder stationär tätigen Kollegen digital zu Rate ziehen – auch ein Videokonsilium, an dem der betreffende Patient teilnimmt, ist möglich.

Das solche Angebote gerade in Pandemiezeiten sinnvoll sind, zeigt das Beispiel des Virtuellen Krankenhauses in Nordrhein-Westfalen. Dazu befragte das Deutsche Ärzteblatt (DÄ) Gernot Marx.

Universitätsprofessor Dr. med. Gernot Marx, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care des Aachener Universitätsklinikums /Uniklinik RWTH Aachen
Universitätsprofessor Dr. med. Gernot Marx, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care des Aachener Universitätsklinikums /Uniklinik RWTH Aachen

5 Fragen an Gernot Marx, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care des Aachener Universitätsklinikums sowie Vorstandsvorsitzender des Innovationszentrums Digitale Medizin Aachen.

DÄ: Die Coronakrise hat generell dazu geführt, dass telemedizinische und digitale Ansätze stärker genutzt wurden bzw. werden – wie bewerten Sie diese Entwicklung grundsätzlich?
Gernot Marx: Diese Entwicklung ist durchweg positiv zu bewerten. Die Pandemie hat uns gelehrt, dass der orts- und zeitunabhängige Transfer von Expertenwissen einen erheblichen Mehrwert für die Patientenversor­gung darstellt.

So können z.B. seit Ende März 2020 alle Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung in NRW bei intensiv­pflichtigen COVID-19-Patienten über das Virtuelle Krankenhaus NRW auf die intensivmedizinische Exper­tise der Unikliniken Aachen und Münster zurückgreifen. Dies fördert eine wohnortnahe, hochqualitative Versorgung schwerst erkrankter Patienten und macht so die intensivmedizinische Gesamtbettenkapazität des Landes NRW nutzbar.

DÄ: Könnten Sie das von ihrem Team konzipierte Modell kurz skizzieren?
Marx: Die Erfahrungen und Ergebnisse der Innovationsfondsstudie TELnet@NRW sind konzeptionelle Basis des Virtuellen Krankenhauses NRW. Die aktuelle Pandemie erforderte den vorzeitigen und kurzfristigen Start einer Vorstufe dieses Konzeptes.

Bei Bedarf kann eine Konsilanfrage über die Homepage des Virtuellen Krankenhauses NRW gestellt werden. Nach Zuweisung eines Termins findet eine Televisite statt. Hierzu benötigt der Konsilnehmer lediglich ein mobiles Endgerät mit Kamera und Mikrofon. Der Konsilbericht wird anschließend in der elektronischen Fallakte bereitgestellt.

DÄ: Hat sich dieser Ansatz im Versorgungsalltag bewährt?
Marx: In den vergangenen 7 Monaten wurden über 900 Telekonsile durchgeführt. Über 90 % der Patienten konnten wohnortnah belassen werden. Die technische Infrastruktur ist robust und funktioniert reibungslos. Die Akzeptanz der Konsilleistung seitens der Patienten und Ärzte ist sehr hoch.

DÄ: Ist geplant, das Modell zu verstetigen?
Marx: Ja. Die Intensivmedizin ist eine von insgesamt 5 Startindikationen des Virtuellen Krankenhaus NRW. Es sollen zeitnah auch telemedizinische Beratungen in den Bereichen Infektiologie, Herzinsuffizienz, Onkologie und Seltene Erkrankungen folgen.

DÄ: Stimmen die Rahmenbedingungen für eine Fortführung oder müssten diese aus Ihrer Sicht noch angepasst werden?
Marx: Um die Telekonsilleistung dauerhaft erbringen zu können, muss eine Vergütungs­form für die Leistungserbringung geschaffen werden. Der G-BA Zentrenbeschluss nach § 136c Absatz 5 Satz 2 SGB V vom 5. Dezember 2019 ist geeignet, die besonderen Auf­gaben des Virtuellen Krankenhauses in der Intensivmedizin und Infektiologie abzubilden.

aha

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