Ärzteschaft

Telekonsilien werden ausgeweitet

  • Freitag, 9. Oktober 2020
/fizkes, stock.adobe.com
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Berlin – Ärztliche Konsilien können künftig in größerem Umfang telemedizinisch abge­rechnet werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wies jetzt darauf hin, dass zum 1. Oktober dazu mehrere neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen worden sind.

Die vom ergänzten Bewertungsausschuss beschlosse­ne Regelung umfasst auch Telekon­silien zwischen Vertrags- und Krankenhausärzten. Bislang sind Telekonsilien der KBV zu­folge auf Befundbeurteilungen von Röntgen- und CT-Aufnahmen beschränkt gewesen.

Nunmehr könnten Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte bei unterschiedlichen fach­lichen Fragestellungen einen ambulant oder statio­när tätigen Kollegen digital zu Rate ziehen, heißt es. Dazu werden alle Unterlagen wie die Befunde elektronisch an den Kon­siliararzt übermittelt. Möglich ist auch ein Videokon­silium, an dem der Patient teilnimmt.

Der Beschluss des Bewertungsausschusses sieht drei neue Leistungen vor: Für das Einholen eines Telekonsiliums die Gebührenordnungsposition (GOP) 01670 und für die telekonsilia­rische Beurteilung die GOP 01671 und 01672. Die Vergütung erfolgt jeweils extrabudgetär.

may/EB

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