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Digitale Einwilligung zu Obduktion und Forschungsdatennutzung gestartet

  • Mittwoch, 12. August 2026
/picture alliance, teutopress
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Berlin – Das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) stellt ab sofort eine digitale bundesweit einheitliche Einwilligungserklärung zur Durchführung einer Obduktion nach dem Versterben in einer Klinik zur Verfügung. Dabei kann auch die Zustimmung zur Verwendung der Daten für medizinische Forschungszwecke erteilt werden.

Das neue Modul „Einwilligung zur Obduktion“ wurde von der Plattform für Obduktionen und Pathologie (Naton) des NUM entwickelt und ist eine Ergänzung zum bundesweit eingesetzten „Broad Consent“ der Medizininformatik-Initiative (MII). Mit dem „Broad Consent“ können Patienten bereits seit 2020 mit einer einmaligen Einwilligung ihre Gesundheitsdaten und Bioproben für die medizinische Forschung bereitstellen.

Das Nationale Steuerungsgremium der MII hat das neue Modul heute zur bundesweiten Nutzung freigegeben, nachdem es zuvor eine positive Bewertung durch die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen erhalten hatte.

Die generierten Daten und Informationen zu den entnommenen postmortalen Proben sollen im Nationalen Obduktionsregister (Nareg) erfasst werden, dass das elektronische Rückgrat von Naton bildet.

Naton ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Universitätsklinika und Obduktionszentren, der aus Obduktionen systematische und standardisierte Erkenntnisse über Krankheitserreger und für die Krankheitsversorgung gewinnen will.

Ihre Einwilligung zur Obduktion sowie zur Daten- und Probennutzung können Patienten jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne nachteilige Folgen vollständig oder in Teilen widerrufen, betont die MII.

„Mit dem Einwilligungsmodul zur Obduktion schaffen wir erstmalig eine standardisierte Lösung in Deutschland, die es ermöglicht, dass Patientinnen und Patienten sich zu Lebzeiten zu der Frage positionieren, ob sie im Falle ihres Versterbens eine Obduktion wünschen und, falls ja, ob Daten und Proben aus dieser Obduktion dann auch wissenschaftlich weiter genutzt werden dürfen“, sagte Sven Zenker, Ärztlicher Leiter der Stabsstelle Medizinisch-Wissenschaftliche Technologieentwicklung und -koordination (MWTek) und Oberarzt an der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin am Universitätsklinikum Bonn. Zenker ist zudem Sprecher der Arbeitsgruppe Consent der MII.

lau/EB

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