Leitlinie für Obduktionen in der Pathologie aktualisiert

Berlin – Der Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) hat die „S1-Leitlinie zur Durchführung von Obduktionen in der Pathologie“ aktualisiert. Beteiligt waren 20 Fachleute aus Pathologie, Neuropathologie und Rechtsmedizin inklusive Vertretern des Nationalen Obduktionsregisters (NAREG). Die Leitlinie soll die Obduktionspraxis in Deutschland weiter vereinheitlichen.
„Obduktionen waren, sind und bleiben unverzichtbar für Qualitätssicherung, medizinischen Erkenntnisgewinn und das Verständnis von Krankheiten in ärztlicher Ausbildung und medizinischer Praxis“, sagte BDP-Präsident Ludwig Wilkens. Die überarbeitete Leitlinie stärke die Rolle von Obduktionen nachhaltig.
Eine wichtige Neuerung ist laut BDP die Ausrichtung der Leitlinie am Kerndatensatz des Nationalen Obduktionsregisters. Die strukturierte Erfassung der durch Obduktionen gewonnenen Daten ermögliche eine bundesweite, zentrale Auswertung. Dies schaffe die Grundlage für eine verbesserte Nutzung von Obduktionsdaten in Forschung, Qualitätssicherung und Gesundheitsversorgung, hieß es aus dem Berufsverband.
Die Leitlinie unterstützt aus Sicht des BDP auch den Aufbau nachhaltiger Strukturen für die Obduktionsforschung und leistet einen Beitrag zur besseren Vorbereitung auf künftige Gesundheitskrisen und Pandemien.
Erstmals enthält die Leitlinie ein eigenes Kapitel zur Qualitätssicherung. Es orientiert sich an europäischen Mindeststandards für klinische Obduktionen und verweist auf aktuelle evidenzbasierte Empfehlungen zu Krankenhaushygiene, Arbeitsschutz und Entsorgung infektiöser Materialien.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Überarbeitung liegt zudem auf der strukturierten Darstellung der Obduktionsergebnisse. Neu ist unter anderem die konsequente Abbildung der Todesursachensequenz nach den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Außerdem werden Befunde ausgewiesen, welche nicht für den Tod verantwortlich waren. „Dies erleichtert die klinische Einordnung der Ergebnisse und verbessert die Verständlichkeit der Obduktionsberichte“, hieß es aus dem BDP.
Die Leitliniengruppe hat außerdem umfangreiche Textbeispiele für makroskopische und mikroskopische pathologisch-anatomische Befunde ergänzt. „Insbesondere Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung profitieren von diesen klaren Leitplanken für eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation“, informiert der Berufsverband.
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