Digitale Gesundheitsanwendungen: Elektronische Verordnung startet freiwillig

Berlin – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können ab sofort freiwillig elektronisch verordnet werden, wenn ein Praxisverwaltungssystem die elektronische Verordnung unterstützt. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung in ihrem Infodienst aufmerksam gemacht. Das Verordnungsformular kann weiter genutzt werden.
Dass DiGA von Arzt- und Psychotherapiepraxen in Zukunft nur noch elektronisch verordnet werden könnten, sei eine gesetzliche Vorgabe, schreibt die KBV. Ein verpflichtendes Datum gebe es jedoch noch nicht. Der Start in den Praxen solle bis auf Weiteres freiwillig erfolgen, wie das Bundesgesundheitsministerium der KBV mitgeteilt habe.
Die Praxen haben damit zunächst die Wahl: Entweder verwenden sie das gewohnte Verordnungsformular für digitale Gesundheitsanwendungen (Muster 16) oder sie verordnen digitale Gesundheitsanwendungen elektronisch, wenn ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) dies unterstützt. Voraussetzung ist ein von der KBV zertifiziertes Verordnungsmodul für digitale Gesundheitsanwendungen im PVS.
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