Disease-Management-Programm koronare Herzkrankheit aktualisiert

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an Disease-Management-Programme (DMP) für Patienten mit koronarer Herzkrankheit (KHK) aktualisiert. Den entsprechenden Beschluss fasste der G-BA heute in Berlin.
Er folgte damit seinem gesetzlichen Auftrag, die Anforderungen regelmäßig zu überprüfen und an den jeweiligen Stand des medizinischen Wissens anzupassen. Die letzte Aktualisierung des DMP KHK hatte der G-BA im Jahr 2014 vorgenommen. Derzeit sind rund 1,9 Millionen gesetzlich krankenversicherte Patienten in ein DMP KHK eingeschrieben.
Das DMP KHK sei 2003 beschlossen worden, sagte Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP. Seitdem hätten sich die medizinischen Erkenntnisse und Behandlungsmöglichkeiten deutlich erweitert. Die KHK gehöre zu den häufigsten chronischen Erkrankungen in Deutschland, so dass eine besonders große Anzahl an Versicherten vom DMP profitieren könne.
Wissenschaftliche Grundlage für die beschlossenen Änderungen der DMP-Anforderungen ist insbesondere die Leitlinienrecherche des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Im Ergebnis hat der G-BA beispielsweise die Kriterien für eine gesicherte Diagnosestellung einer KHK erweitert, die die Voraussetzung für das Einschreiben in ein Behandlungsprogramm ist.
Hinsichtlich der Therapieplanung wird die bisher vorgeschriebene jährliche Risikoabschätzung durch eine individuell festzusetzende Verlaufskontrolle ersetzt und die Empfehlungen zu den Kontrolluntersuchungen spezifiziert. Zudem passte der G-BA die Empfehlungen im DMP für eine medikamentöse Behandlung der KHK mit Betarezeptorenblockern und Lipidsenkern/Statinen an.
Aufgrund der hohen Bedeutung von körperlichen Aktivitäten für den Krankheitsverlauf bei KHK wird in den DMP-Anforderungen betont, dass – unter Berücksichtigung der individuellen Gesamtsituation – allen Patienten die Teilnahme an medizinisch begleiteten Sportprogrammen in Herzgruppen zu empfehlen ist. Zudem kann in den DMP-Anforderungen nun ausdrücklich auf KHK-relevante Patientenschulungen hingewiesen werden. Erst seit Kurzem stehen solche spezifischen Schulungen zur KHK zur Verfügung.
Der G-BA legt den Beschluss dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung treten die neuen Anforderungen an das DMP KHK am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals, jedoch nicht vor dem 1. April 2020, in Kraft. Die laufenden DMP-Verträge müssen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Beschlusses an die neuen Anforderungen angepasst werden.
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