Diskussionen um GOÄ-Novellierung

Berlin – Der zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und Kostenträgern konsentierte Entwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sollte laut des Verbands der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS-Verband) vom kommenden Deutschen Ärztetag in Leipzig angenommen werden.
„Wir befürworten ganz klar die Annahme des Entwurfs mit einer möglichst breiten Mehrheit“, sagte Christof Mittmann, Vorsitzender des PVS-Verbandes. Man habe den Novellierungsprozess von Anfang an unterstützt und begleitet.
Michael Klinger, stellvertretender Vorsitzender des PVS-Verbandes, ergänzte: „Durch uns vorgenommene Vergleichsberechnungen von GOÄalt zu GOÄneu belegen, dass der vorliegende Entwurf die finanzielle Situation von Ärztinnen und Ärzten grundsätzlich verbessern und gleichzeitig dem Ziel eines transparenten und modernen Leistungskataloges gerecht werden wird.“
Dass sich die Bewertungen einzelner Leistungen und Leistungsbereiche dabei künftig vom Status quo unterscheiden können, liege „in der Natur der neuen Bewertungssystematik, lässt sich aber bei Erkennen erheblicher Fehlentwicklungen über die künftige gemeinsame Kommission aus Vertretern der Bundesärztekammer, des PKV-Verbands und der Beihilfe erstmals korrigieren“.
„Ein ‚Weiter so‘ mit der bisherigen GOÄ wird die Politik jedenfalls mit Sicherheit nicht goutieren“, warnte Mittmann. Die derzeit gültige GOÄ spiegele den medizinischen Sachstand der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts wider – daraus resultierten heute zahlreiche praktische Probleme und Fehlanreize für Ärztinnen und Ärzte. Der Vorschlag einzelner Arztgruppen, anstelle einer Novellierung lediglich die Steigerungssätze oder den Punktwert nach oben anzupassen, würde diese Situation lediglich verschärfen und somit das Grundelement des freien Arztberufes gefährden, so der PVS-Verband.
Ende vergangener Woche hatte sich auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) im Rahmen seiner Frühjahrstagung für die GOÄneu ausgesprochen. Diese stelle eine „deutliche Verbesserung“ des Status quo dar und solle nach der entsprechenden Beschlussfassung des 129. Deutschen Ärztetages von der Politik zügig verabschiedet und in Kraft gesetzt werden.
Die Mitgliederversammlung des laborärztlichen Verbandes ALM kritisierte hingegen jüngst den Entwurf der neuen GOÄ deutlich. „Eine GOÄ-Reform, die ärztliche Leistungen abwertet, Innovationen ausblendet und ärztliche Tätigkeit ungleich vergütet“, gefährde im Zusammenspiel mit der Laborreform die verlässliche medizinische Versorgung, hieß es.
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