Politik

DKG legt Vorschläge zur Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung vor

  • Dienstag, 3. Februar 2026
/picture alliance, Hans Lucas, Patrick Batard
/picture alliance, Hans Lucas, Patrick Batard

Berlin – Bessere Rahmenbedingungen für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung im stationären Bereich fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ein. In einem heute vorgelegten Positionspapier plädiert die DKG unter anderem für eine Weiterentwicklung des Vergütungssystems sowie für den Abbau von Dokumentationspflichten.

„Der Bedarf nach psychiatrischer und psychosomatischer Behandlung ist so hoch wie seit Jahrzehnten nicht mehr“, sagte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. Schon heute sei dieser Versorgungszweig vom Fachkräftemangel und damit von Engpässen bei den Behandlungsplätzen betroffen – deshalb brauche man wieder deutlich mehr Zeit für die Arbeit mit den Patientinnen und Patienten.

In dem DKG-Paper wird deshalb angemahnt, Dokumentations- und Nachweispflichten „auf das notwendige Mindestmaß“ zu reduzieren. Hier müsse ein konsequenter Um- beziehungsweise Abbau erfolgen, um Fachkräfte zu entlasten. Dazu gehören aus Sicht der DKG die Personalmindestvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), diverse Leistungsdokumentationen, die Struktur- und Abrechnungsprüfungen sowie die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes (MD).

Zudem sei für die Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgungsstrukturen eine „Etablierung und Förderung regionaler und von den Krankenhäusern koordinierter Versorgungsnetzwerke“ zentral. Initial müsse dafür durch verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen ein Ausbau teilstationärer, stationsäquivalenter und (intensiv-)ambulanter Behandlungsangebote für psychisch erkrankte Menschen erfolgen.

Erforderlich ist nach Einschätzung der DKG auch „eine weitreichende Öffnung der Krankenhäuser für ambulante psychiatrische und psychosomatische Behandlungsleistungen“. Eine Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung zu regionalen Versorgungskonzepten könne aber nur erreicht werden, so die DKG, wenn dafür „geeignete Formen der Krankenhausfinanzierung“ bestünden.

Die Krankenhäuser schlagen in diesem Zusammenhang vor, zunächst die Modellvorhaben nach Paragraf 64b Sozialgesetzbuch V (SGB V) „zeitnah“ als Optionsmodell in die Regelversorgung und -finanzierung zu überführen.

Zum Hintergrund: Im Rahmen der Modellvorhaben wird die Behandlung am Krankenhaus sektorenübergreifend ausgerichtet – die Kliniken erhalten dafür ein sektorenübergreifendes Gesamtbudget und gewisse Freiheitsgrade in ihren Behandlungskonzepten gegenüber der Regelversorgung.

Unabhängig von der Einführung eines Optionsmodells tritt die DKG auch für eine Weiterentwicklung der bisherigen Regelfinanzierung ein. Notwendig seien insbesondere Nachbesserungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Budgetverhandlungen. Dies betreffe etwa die Finanzierung des therapeutischen Bestandspersonals, die Ausgleichssätze für Minder- und Mehrerlöse sowie die Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Zum letzten Punkt verweisen die Krankenhäuser darauf, dass aufgrund der gesetzlichen Neuregelung der Psychotherapeutenausbildung „deutlich höhere Personalkosten“ als für die bisherige Ausbildung entstehen. Diese höheren Personalkosten seien von den Kliniken in den Budgetverhandlungen ohne entsprechende Vorgaben kaum durchzusetzen.

„Wenn wiederum die Refinanzierung der höheren Personalkosten nicht sichergestellt ist, entsteht für die Krankenhäuser der Fehlanreiz, die Beschäftigung von approbierten Absolventinnen und Absolventen in Weiterbildung zu reduzieren.“

Zusätzlich plädiert die DKG für einen Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen – die Einsatzgebiete von E-Health und Telemedizin seien insbesondere in der Psychiatrie und Psychosomatik beträchtlich. Um die Potenziale bestmöglich zu nutzen, sei eine gut ausgebaute, belastbare und sichere digitale Infrastruktur erforderlich.

Neben den erforderlichen Investitionen in den Digitalisierungsausbau müssten auch die IT-Kosten im Bereich der Betriebskostenfinanzierung refinanziert werden. „Die Vergütung für die neuen telemedizinischen Anwendungen muss auch in kombinierten Therapieansätzen verschiedener Settings dauerhaft sichergestellt werden“, heißt es im Papier weiter.

Mit Blick auf die Versorgung von schwer psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen warnt die DKG, diese sei „unmittelbar gefährdet“. Dabei sei die Verfügbarkeit kinder- und jugendpsychiatrischer Akutbehandlung wichtiger denn je.

Daher unterstütze man alle formulierten Forderungen und Vorschläge der einschlägigen Verbände und Fachgesellschaften – insbesondere zu neuen Versorgungsmodellen, zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, dem Ausbau der Ausbildungs- und Studienkapazitäten sowie der Förderung der Psychiatrischen Institutsambulanzen und digitalen Angebote in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung