Doping-Opfer-Hilfe für Neuauflage des Entschädigungsgesetzes

Berlin – Die Doping-Opfer-Hilfe spricht sich für eine Neuauflage und damit Fortsetzung aller Entschädigungsleistungen für Opfer des DDR-Staatsdopings aus. Wie der Verein heute mitteilte, habe die ARD-Dokumentation „Menschenversuche: Die heimlichen Experimente im DDR-Sport“ erneut das ganze Ausmaß des DDR-Staatsdopings offenbart und auch aufgezeigt, „welche Leerstellen noch immer in der Erforschung und Aufarbeitung des Themas“ existieren würden.
Das zweite Dopingopferhilfegesetz des Bundes ist Ende 2019 ausgelaufen, die Anträge auf Entschädigung wurden noch bis 31. Dezember 2020 bearbeitet. Insgesamt sind mehr als 1.000 Anträge gestellt worden.
In der vor knapp zwei Wochen ausgestrahlten ARD-Doku wurde darüber berichtet, dass nicht nur Spitzensportler der früheren DDR von den staatlich verordneten Dopingmaßnahmen betroffen gewesen sind. Vielmehr wurden demnach auch an Freizeitsportlern Versuche durchgeführt, um neue Methoden und Medikamente für den späteren Einsatz im Hochleistungssport zu testen.
„Die Dokumentation bestätigt die Erfahrungen, welche die Doping-Opfer-Hilfe in den letzten Jahren im Austausch mit dieser Betroffenengruppe gemacht hat“, hieß es in der Mitteilung. „Solange es keine umfängliche Aufarbeitung des DDR-Staatsdopings und seines gesamten Ausmaßes gibt, dürfen Entschädigungsleistungen nicht befristet werden.“
Neben der weiteren Entschädigung von Dopingopfern fordert der Verein, auch Mittel zur weiteren Erforschung des DDR-Sportsystems zur Verfügung zu stellen.
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