Vermischtes

Doping-Opfer-Hilfe für Neuauflage des Entschädigungs­gesetzes

  • Dienstag, 16. März 2021
13. Februar 1980, USA, Lake Placid: Einzug der DDR-Mannschaft bei der Eröffnung der XIII. Olympischen Winterspiele in das Stadion von Lake Placid. /dpa
/dpa

Berlin – Die Doping-Opfer-Hilfe spricht sich für eine Neuauflage und damit Fortsetzung aller Entschädi­gungs­leistungen für Opfer des DDR-Staatsdopings aus. Wie der Verein heute mitteilte, habe die ARD-Do­kumen­tation „Menschenversuche: Die heimlichen Experimente im DDR-Sport“ erneut das ganze Ausmaß des DDR-Staatsdopings offenbart und auch aufgezeigt, „welche Leerstellen noch immer in der Erfor­schung und Aufarbeitung des Themas“ existieren würden.

Das zweite Dopingopferhilfegesetz des Bundes ist Ende 2019 ausgelaufen, die Anträge auf Entschädi­gung wurden noch bis 31. Dezember 2020 bearbeitet. Insgesamt sind mehr als 1.000 Anträge gestellt worden.

In der vor knapp zwei Wochen ausgestrahlten ARD-Doku wurde darüber berichtet, dass nicht nur Spit­zen­­sportler der früheren DDR von den staatlich verordneten Dopingmaßnahmen betroffen gewesen sind. Vielmehr wurden demnach auch an Freizeitsportlern Versuche durchgeführt, um neue Methoden und Me­dikamente für den späteren Einsatz im Hochleistungssport zu testen.

„Die Dokumentation bestätigt die Erfahrungen, welche die Doping-Opfer-Hilfe in den letzten Jahren im Austausch mit dieser Betroffenengruppe gemacht hat“, hieß es in der Mitteilung. „Solange es keine um­fängliche Aufarbeitung des DDR-Staatsdopings und seines gesamten Ausmaßes gibt, dürfen Entschädi­gungs­leistungen nicht befristet werden.“

Neben der weiteren Entschädigung von Dopingopfern fordert der Verein, auch Mittel zur weiteren Erfor­schung des DDR-Sportsystems zur Verfügung zu stellen.

dpa

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