Drängen auf Berücksichtigung des ambulanten Bereichs bei Krankenhausreform

Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin mahnt an, bei der anstehenden großen Reform des Krankenhauswesens in Deutschland die Leistungen der Praxen angemessen einzubeziehen.
„Die Notwendigkeit einer Krankenhausreform ist unbestritten, aber in den aktuellen Reformvorschlägen sehen wir eine erhebliche Gefahr der Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung zwischen dem stationären und ambulanten Bereich“, warnte der Vorstand der KV.
Als Beispiel nannte die KV unter anderem die Einführung von Hybrid-Diagnosis-Related-Groups (Hybrid-DRG). Sie sollen Abrechnungsmöglichkeiten schaffen, damit Kliniken stärker ambulant tätig werden können – die umgekehrte Möglichkeit bestehe hingegen für Praxen nicht, kritisierte die KV.
„Diese stiefmütterliche Behandlung der Niedergelassenen muss gestoppt werden. Die gesundheitlichen Belange und Interessen der ambulanten Versorgung müssen bei der Politik wieder in den Vordergrund rücken“, hieß es aus der KV.
Die angekündigte Entbudgetierung der pädiatrischen Versorgung sei ein erster Schritt, sollte aber auf alle Haus- und Fachärzte ausgeweitet werden, so die Forderung der Kassenärzte.
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