Ärzteschaft

Krankenhausreform: Warnung vor Verschlechterung der Weiterbildung

  • Donnerstag, 12. Januar 2023

Düsseldorf – Bei den anstehenden Krankenhausreformen müssen der Gesetzgeber auf Bundes- und Landes­ebe­ne und die Ärztekammern dafür sorgen, dass Ärzte weiterhin eine qualitativ hochwertige Weiter­bildung erhalten. Das hat die Delegiertenversammlung des Hartmannbund (HB)-Landesverbandes Nordrhein betont.

Hintergrund ist, dass Krankenhäuser je nach Bedarf künftig nicht mehr alles anbieten, sondern nach Möglich­keit Schwerpunkte bilden sollen.

Grundsätzlich ist das laut dem HB-Landesverband ein guter Ansatz, „gleich­wohl dürfte es vor diesem Hinter­grund künftig weitaus schwieriger sein, eine vollumfängliche, hochwertige Weiter­bildung absolvieren zu kön­nen, weil Weiterbildungsinhalte wohl nicht mehr vollständig an ein und derselben Weiterbildungsstätte er­wor­ben werden können“, sagte der Vorsitzende des Landesverbandes, Stefan Schröter.

Dies bedeute, dass Ärztinnen und Ärzte voraussichtlich die Weiterbildungs- und somit auch die Arbeitsstätte und den Arbeitgeber innerhalb der Weiterbildung mehrfach wechseln müssten, betonte er.

Der Landesverband warnt vor diesem Hintergrund vor einem „Rückfall zu prekären Kurzzeitverträgen – ein Qua­litätsverlust in der ärztlichen Weiterbildung mit Auswirkungen auf die Patientenversorgung in der Zukunft dür­fen nicht Kollateralschäden einer Krankenhausreform sein“, so Schröter.

Eine Möglichkeit, dem entgegen­zuwir­ken, seien Rotationen zwischen Weiterbildungsstätten, hieß es aus dem HB-Landesverband.

hil

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