Krankenhausreform: Warnung vor Verschlechterung der Weiterbildung
Düsseldorf – Bei den anstehenden Krankenhausreformen müssen der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene und die Ärztekammern dafür sorgen, dass Ärzte weiterhin eine qualitativ hochwertige Weiterbildung erhalten. Das hat die Delegiertenversammlung des Hartmannbund (HB)-Landesverbandes Nordrhein betont.
Hintergrund ist, dass Krankenhäuser je nach Bedarf künftig nicht mehr alles anbieten, sondern nach Möglichkeit Schwerpunkte bilden sollen.
Grundsätzlich ist das laut dem HB-Landesverband ein guter Ansatz, „gleichwohl dürfte es vor diesem Hintergrund künftig weitaus schwieriger sein, eine vollumfängliche, hochwertige Weiterbildung absolvieren zu können, weil Weiterbildungsinhalte wohl nicht mehr vollständig an ein und derselben Weiterbildungsstätte erworben werden können“, sagte der Vorsitzende des Landesverbandes, Stefan Schröter.
Dies bedeute, dass Ärztinnen und Ärzte voraussichtlich die Weiterbildungs- und somit auch die Arbeitsstätte und den Arbeitgeber innerhalb der Weiterbildung mehrfach wechseln müssten, betonte er.
Der Landesverband warnt vor diesem Hintergrund vor einem „Rückfall zu prekären Kurzzeitverträgen – ein Qualitätsverlust in der ärztlichen Weiterbildung mit Auswirkungen auf die Patientenversorgung in der Zukunft dürfen nicht Kollateralschäden einer Krankenhausreform sein“, so Schröter.
Eine Möglichkeit, dem entgegenzuwirken, seien Rotationen zwischen Weiterbildungsstätten, hieß es aus dem HB-Landesverband.
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