Ärzteschaft

Drei neue Gebührenord­nungspositionen für mikrobiologische Diagnostik

  • Donnerstag, 15. Juni 2023
/serap, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bewertungsausschuss hat drei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Sie gelten ab Anfang Juli und stehen in Zusammenhang mit der Verordnung der Arzneimittel Livtencity und Roctavian. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.

Roctavian wird zur Behandlung von kongenitalem Faktor-VIII-Mangel eingesetzt, also gegen schwere Hämophilie A. Voraussetzung ist unter anderem, dass die erwachsenen Patienten keine Antikörper gegen Adeno-assoziiertes Virus Serotyp 5 (AAV5) aufweisen. Die neue GOP 32674 ist für die Untersuchung auf Antikörper gegen AAV bei entsprechender Indikation berechnungsfähig. Sie beträgt 40 Euro und wird zunächst extrabudgetär vergütet.

Das Arzneimittel Livtencity wird unter anderem zur Behandlung einer Cytomegalievirus (CMV)-Erkrankung bei Erwachsenen eingesetzt, die sich einer hämatopoetischen Stammzelltransplantation oder einer Transplantation solider Organe unterzogen haben.

Die neuen GOP gelten für die Organtransplantierte und immunsupprimierte Personen. Die Bestimmung der CMV-DNA-Konzentration erfolgt nach der GOP 32818 (44,50 Euro) und die genotypische CMV-Resistenztestung nach der GOP 32820 (260 Euro). Letztere erfolgt laut der KBV zunächst extrabudgetär.

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