GOP-Anpassungen für Hemgenix, Pombiliti, Elfabrio und Camzyos

Berlin – Der Bewertungsausschuss (BA) hat für die Medikamente Hemgenix, Elfabrio, Pombiliti und Camzyos neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen, beziehungsweise bestehende Leistungen angepasst.
Entsprechende Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung von Medikamenten hatten die Anpassung erforderlich gemacht.
Ab sofort können berechtigte Ärzte und Hämophiliezentren bei der Behandlung erwachsener Hämophilie-B-Patienten mit Hemgenix zwei weitere Gebührenordnungspositionen abrechnen: Für die Infusion sowie anschließende Betreuung die GOP 30326 und für die im Vorfeld notwendige sonographische Untersuchung und die elastographische Bewertung der Leber die GOP 33105. Beide werden zunächst für zwei Jahre extrabudgetär vergütet.
Zudem hat der BA die Behandlungsvorgaben von Patienten mit der seltenen lysosomalen Speicherkrankheit Morbus Pompe im EBM neu geregelt. Die Behandlung von Morbus Pompe mit den Wirkstoffen Alglucosidase alfa und Avalglucosidase alfa ist bereits Leistungsinhalt der bestehenden GOP 01510 bis 01512 (Zusatzpauschalen für Beobachtung und Betreuung) im EBM-Abschnitt 1.5.
Durch die Anpassung einer entsprechenden Formulierung wird nun auch die Beobachtung und Betreuung des Patienten während der Infusion auch beim Einsatz Cipaglucosidase alfa (Handelsname: Pombiliti) vergütet.
Ein weiterer Beschluss betrifft den Wirkstoff Pegunigalsidase alfa (Handelsname: Elfabrio), der für eine langfristige Enzymersatztherapie bei Erwachsenen mit bestätigter Morbus Fabry Diagnose (Mangel an α-Galaktosidase) angewendet wird. Ärzte können für die Infusion und anschließende Überwachung die bestehenden GOP 01540 bis 01542 berechnen. Die drei GOP werden extrabudgetär vergütet – vorerst bis zum 31. März 2026.
Zudem hat der BA für die Abrechnung der vorgeschriebenen Genotypisierung im Rahmen einer Mavacamtem-Behandlung in den EBM aufgenommen. Das Medikament (Handelsname: Camzyos) ist seit Juni 2023 für erwachsene Patienten mit symptomatischer hypertropher obstruktiver Kardiomyopathie (NYHA-Klasse II–III) zugelassen.
Laut Fachinformation ist für die Dosierung des Medikaments eine Genotypisierung vorgeschrieben. Darüber sollen Patienten mit dem Phänotyp „langsamer CYP2C19-Metabolisierer“ identifiziert werden. Über die GOP 32869 können Ärzte die Genotypisierung auf das Vorliegen der entsprechenden Allele seit anfang des Jahres mit 82 Euro abrechnen.
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