Ärzteschaft

Drei Prozent mehr Honorar für die niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg

  • Mittwoch, 14. März 2018
/nito, stock.adobe.com
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Stuttgart – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen auf das Honorar für die Jahre 2018 und 2019 geeinigt. „Wir konnten für 2018 ein Plus von circa drei Prozent erzielen. Für 2019 wird zusätzlich eine Erhöhung der Vergütung auf Grundlage der Bundesvorgaben umgesetzt. Die Erhöhungen sollen möglichst alle Ärzte erreichen“, sagte der KV-Vorsitzende Norbert Metke. KV und Kassen hätten sich in „gewohnt konstruktiven Verhandlungen“ geeinigt.

Positiv bewertete es Metke, dass die Krankenkassen die bisherigen, über die Bundes­vorgaben hinaus geltenden zusätzlichen Förderungen für verschiedene Vorsorge­untersuchungen, Besuche in Pflegeheimen, Gespräche im Rahmen der psychiatrischen Behandlung oder auch die Drogensubstitution weiter nachhaltig unterstützen.

Deutlich erhöht wurde laut KV die Förderung für nichtärztliches Praxispersonal, das die Ärzte etwa bei Hausbesuchen entlastet. Auch die Unterstützung der Behandlung von Krebspatienten und Allergikern werde höher vergütet. „Wir reagieren damit auf aktuelle Entwicklungen bei den Krankheiten der Patienten“, erläuterte Metke.

Die KV weist darauf hin, dass die Krankenkassen nach der neuen Vereinbarung nun erstmals zusätzliches Geld für die ambulante Versorgung zur Verfügung stellen, wenn ein Krankenhaus geschlossen werde und dann zusätzliche Ärzte notwendig seien, um Teile der Versorgung ambulant zu übernehmen.

„Bisher hat die Politik nur die Krankenhäuser dabei unterstützt, Klinikstandorte zu schließen, aber keine Mittel für die dafür erforderliche ambulante Versorgung zur Verfügung gestellt“, erinnerte der stellvertretende KV-Vorstandsvorsitzende, Johannes Fechner.

hil

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