Politik

Drogenbeauftragter koordiniert Vorhaben zur Cannabislega­lisierung

  • Freitag, 10. Juni 2022
/roxxyphotos, stock.adobe.com
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Berlin – Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert (SPD) wird zunächst die Koordinierung für das geplante Gesetz zur Legalisierung von Cannabis leiten. Das erklärte heute ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).

Die ersten Gespräche dazu liefen. Ob der Prozess der Gesetzgebung noch in diesem oder im kommenden Jahr abgeschlossen werde, sei „relativ unspektakulär“, so der Sprecher.

SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Legalisierung von Cannabis geeinigt. Es soll demnach kontrolliert an Erwachsene in lizenzierten Geschäften erhältlich sein. Kritiker wiesen in den vergangenen Monaten darauf hin, dass Deutschland zwei UN-Verträge ratifiziert habe, die eine generelle Strafbarkeit von Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis vorsehen.

Blienert sprach sich gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe für eine neue Debatte über den Umgang mit Alkohol und Cannabis aus.

„Unser Weg muss weg von der Repression, hin zu Schutz und Hilfe führen.“ Im Koalitionsvertrag seien bereits die kontrollierte Cannabisabgabe an Erwachsene und gleichzeitig Einschränkungen bei Alkoholwerbung und Sponsoring vereinbart worden.

„Es geht hier im Kern darum, endlich beide Substanzen als das zu akzeptieren was sie sind: Rauschmittel, die insbesondere bei übermäßigem und regelmäßigem Konsum gesundheitliche Schäden verursachen.“

Dafür brauche es keine Repression, sondern Aufklärung, ein besseres Risiko- und Gesundheitsbewusstsein der Menschen. „Für beides gilt: Sowohl Cannabis als auch Alkohol sind Rauschmittel, die in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen haben.“

Blienert äußerte sich nach der Veröffentlichung einer Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer. Diese forderte darin unter anderem eine Verteuerung von Alkohol, eine Legalisierung von Cannabis und deren Abgabe nur noch in lizenzierten Geschäften. Die Kammer plädierte zugleich für ein Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf aller legalen Drogen.

dpa/kna

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