Politik

Bund erwartet durch Cannabisfreigabe keinen höheren Konsum anderer Substanzen

  • Freitag, 26. August 2022
/New Africa, stock.adobe.com
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Berlin – Ein legaler Cannabiskonsum führt nach Ansicht der Bundesregierung nicht zu einem höheren Kon­sum anderer Betäubungsmittel oder neuer psychoaktiven Stoffen. Das geht aus der Antwort der Bundesregie­rung auf eine Kleine Anfrage der Union im Bundestag hervor.

Hintergrund der Anfrage ist das Vorhaben der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP, den Konsum von Cannabis in Teilen zu legalisieren.

„Durch die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften sollen gerade Personen vom Schwarzmarkt und somit vom Zugang zu anderen dem Betäubungsmittelgesetz unterstellten Substanzen ferngehalten werden“, erläuterte die Bundesregierung ihr Vorhaben.

Die Sorgen des Bundesverbandes pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC), dass die Schaffung eines Genuss-Cannabis-Marktes die Versorgung von Patienten mit medizinischem Cannabis gefährden könnte, teilt die Regierung nicht unmittelbar. Man wolle „diesen Versorgungsaspekt“ im Blick behalten, heißt es in der Ant­wort. Die bedarfsgerechte Versor­gung von Patienten mit Arzneimitteln auf Cannabisbasis sei ein „wichtiges Anliegen“.

Die Ampel verweist in der Antwort auch darauf, dass andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) eine Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken erlauben wollen – oder den Verkehr mit Cannabis zu Genuss­zwecken in gewissem Umfang bereits legalisiert haben.

So sehe ein Gesetz vom 18. Dezember 2021 in Malta unter anderem vor, dass nichtkommerzielle Organisatio­nen Cannabis anbauen und an ihre volljährigen Mitglieder ausgeben dürften. Darüber hinaus sei Erwachsenen der private Anbau von bis zu vier Cannabispflanzen in einer Wohnung erlaubt.

In den Niederlanden ist der Regierung zufolge im Juli 2020 ein Gesetz in Kraft getreten, das den Anbau und Vertrieb von Cannabis zu Genusszwecken im Rahmen eines wissenschaftlichen Modellprojekts erlaubt. Das Modellprojekt soll vier Jahre dauern und werde in einigen Städten beziehungsweise Gemeinden durchgeführt, hieß es.

Luxemburg strebt darüber hinaus eine Liberalisierung des Verkehrs mit Cannabis zu Genusszwecken an. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei im Juni 2022 vom luxemburgischen Kabinett beschlossen worden.

Der Entwurf sehe unter anderem vor, dass Erwachsene im privaten Raum bis zu vier Cannabispflanzen anbau­en dürften. Zudem würden in dem Gesetzentwurf der Konsum sowie der Besitz im privaten Raum geregelt. Der Besitz von geringen Mengen im öffentlichen Raum soll nur noch als Ordnungswidrigkeit gelten.

Portugal strebt der Antwort zufolge eine Liberalisierung des Verkehrs mit Cannabis zu Genusszwecken an. Seit 2020 werde an einem Gesetzentwurf gearbeitet.

may

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