Durchschnittlicher Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenversicherung wird abgesenkt

Berlin – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2018 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 1,0 Prozent abgesenkt. Das teilte sein Ministerium heute in Berlin mit. Mit der Absenkung reduziert sich auch der Gesamtbeitrag für die 54 Millionen Krankenkassenmitglieder im Schnitt von 15,7 Prozent auf 15,6 Prozent vom Bruttolohn. Einzelne Krankenkassen können darunter oder darüber liegen.
Gröhe nannte es eine „gute Nachricht für alle gesetzlich Versicherten“, dass „die Krankenkassen gute Spielräume für hochwertige Leistungen bei attraktiven Beiträgen haben“. Der Minister folgte mit der Absenkung den Empfehlungen des Schätzerkreises im Gesundheitswesen, in dem sein Ministerium, der GKV-Spitzenverband sowie das Bundesversicherungsamt (BVA) vertreten sind. Die Krankenkassen wollten im Schätzerkreis allerdings die derzeitige Höhe des Zusatzbeitrages mit 1,1 Prozent beibehalten, weil sie höhere Ausgaben erwarten als Ministerium und Versicherungsamt.
Reserven vorhanden
Einvernehmlich geht der Schätzerkreis von Einnahmen des Gesundheitsfonds im laufenden Jahr von 216 Milliarden Euro und im kommenden Jahr von 222,2 Milliarden Euro aus. Bei den Ausgaben erwarten Ministerium und Versicherungsamt für dieses Jahr 226,4 und fürs kommende Jahr 236,2 Milliarden Euro. Die Krankenkassen rechnen dagegen mit höheren Ausgaben von 227,2 Milliarden und 237,3 Milliarden Euro. Der Fonds ist die Geldsammel- und -verteilstelle für die Krankenkassen.
Mitte des Jahres waren die Finanzreserven der Krankenkassen auf rund 17,5 Milliarden Euro gestiegen. Somit wurde im ersten Halbjahr 2017 fast schon der Überschuss des Gesamtjahres 2016 von 1,62 Milliarden Euro erreicht. Im Gesundheitsfonds befanden sich Ende 2016 rund 9,1 Milliarden Euro. Diese Reserve dürfte aber inzwischen kleiner geworden sein.
Allerdings ist die Finanzlage der rund 110 Krankenkassen sehr unterschiedlich. Die Beiträge liegen dementsprechend zwischen 14,9 Prozent und 16,4 Prozent. Die Reduzierung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags bringt auch eine leichte Entspannung für die Sozialversicherung insgesamt. Die Arbeitgeber hatten einer neuen Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben, die Sozialabgaben für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unter 40 Prozent zu halten.
Seit 2015 bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte einen festen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Den Zusatzbeitrag von derzeit 1,1 Prozent bezahlen die Arbeitnehmer alleine. Die Reform wurde von der Großen Koalition damals damit begründet, die Arbeitgeber zu entlasten und Arbeitsplätze zu sichern.
Angesichts der guten Konjunktur werden aber mittlerweile Stimmen auch bei der SPD lauter, die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nicht nur auf dem Rücken der Beitragszahler abzuladen, sondern wieder zu einer paritätischen Finanzierung zurückzukehren, bei der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Gesamtbeitrag je zur Hälfte teilen. Grüne und Linke fordern das seit Langem.
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