Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz auf 2,9 Prozent festgelegt

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das kommende Jahr festgelegt. Er bleibt stabil bei 2,9 Prozent, wie das Ministerium heute mitteilte.
Grundlage ist das Ergebnis des GKV-Schätzerkreises vom 14. Oktober. Demnach sollen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr langsamer steigen als noch im laufenden Jahr. Das ist nach Angabe des Ministeriums vor allem auf das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) zurückzuführen.
Der Zusatzbeitrag ist das variable Element, mit dem eine Krankenkasse teurer werden kann oder nicht. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, gehört daneben der allgemeine Satz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns.
Die nun für 2027 festgelegte Orientierungsmarke von 2,9 Prozent entspricht zwar der amtlichen Marke für das laufende Jahr. Das tatsächliche Niveau der Zusatzbeiträge liegt jedoch nach Kassendaten längst höher, nämlich im Schnitt bei 3,1 Prozent. Die Spanne des tatsächlichen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes unter den 93 Krankenkassen reicht von 2,18 bis 4,39 Prozent.
Über die Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes entscheiden die Krankenkassen selbst. Die Verwaltungsräte der jeweiligen Kassen beraten über die Höhe des tatsächlichen Zusatzbeitragssatzes in der Regel bis zum Jahresende.
Die Politik kann mit dem Sparpaket bis zu einem gewissen Ausmaß steuern, dass die Einnahmen insgesamt gesehen die Ausgaben decken. Dies ist aber nur ein Teil in den Kalkulationen für die Zusatzbeiträge.
Mehrere Kassen müssen weiterhin auch Reserven auf vorgeschriebene Mindestniveaus auffüllen – und Aufwendungen dafür bezieht der Schätzerkreis in seine Prognose nicht ein. Auf was sich die 58,6 Millionen beitragszahlenden Kassenmitglieder zum 1. Januar 2027 genau einstellen können, lässt sich also nicht pauschal für alle sagen.
„Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Diese Entwicklung haben wir jetzt gestoppt“, sagte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) heute. Davon profitierten Versicherte und Arbeitgeber.
Klar sei aber auch, dass dies nur ein erster Schritt sein könne. „Wir müssen strukturelle Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung angehen. Dafür wird die zuständige Kommission noch in diesem Jahr weitere Vorschläge vorlegen“, so Linnemann. Für mittel- und langfristige Strukturreformen in der GKV will die Finanzkommission Gesundheit am 15. Dezember weitere Vorschläge machen.
DAK-Vorstandschef Andreas Storm betonte, stabile Beiträge der Krankenkassen im Jahr 2027 seien zwar „zum Greifen nahe“. Es sei aber zwingende Voraussetzung, dass in den kommenden Wochen keine weiteren Belastungen auf die gesetzliche Krankenverssicherung zukomme.
Die Zusage von 1,3 Milliarden Euro für die geplante Standortklausel der Pharmaindustrie dürfe nicht zulasten der Beitragszahler gehen. „Hier muss der Bund die Ausfälle über Steuermittel ausgleichen und eine faire Lastenverteilung ermöglichen“, so Storm.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), sieht die gleichen Risiken. Die Standortklausel für die Pharmaindustrie könnte Mehrausgaben von bis zu 1,3 Milliarden Euro verursachen, ohne dass bislang eine Gegenfinanzierung vorgesehen sei. Eine solche Aufweichung des Gesetzes würde die erzielten Konsolidierungseffekte gefährden.
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: